Kreis Minden-Lübbecke

Neureglungen für Solarstromanlagen

Kreis Minden-Lübbecke Mit dem 31.01.2021 endet die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt.

Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.

Neben der Registrierungspflicht im MaStR trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

"Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben", informieren die Klimaschutzmanager des Kreises Minden-Lübbecke. "Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden". Betreiber*innen von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

Der Kreis Minden-Lübbecke ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.