Kreis Minden-Lübbecke

Neue Vorschriften für Kaminöfen ab 2024 – Was Sie dabei beachten müssen

Kreis Minden-Lübbecke. Die schrittweise Umsetzung des Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchV) ist bereits seit mehreren Jahren im Gange. Mit Ablauf des Jahres 2024 läuft nun die letzte Übergangsfrist für ineffiziente Kaminöfen aus.

Eine gute Luftqualität ist essenziell für unsere Gesundheit und unser aller Wohlbefinden.  Deshalb müssen mit dem 31.12.2024 nun auch Kaminöfen, die vor dem 22.03.2010in Betrieb genommen wurden, den Anforderungen des BImSchV entsprechen. Dabei geht es nicht um ein generelles Verbot, sondern um die Einhaltung bestimmter Werte für einen möglichst effizienten und klimafreundlichen Betrieb von Kaminöfen. Die Grenzwerte der 1. Stufe des BImSchV werden angegeben mit 0,15 Gramm je Kubikmeter für Staub und 4 Gramm je Kubikmeter für Kohlenstoffmonoxid.

Sollten diese Werte nicht eingehalten werden, müssen die Kaminöfen mit entsprechenden Filtern nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Angaben zu diesen Werten finden Sie in der Regel in den Herstellerinformationen oder in der Übersichtstabelle des HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. zu einzelnen Geräten nach Herstellern. Sollte der Hersteller keine Auskunft geben können und der Kaminofen ist dort nicht gelistet, kann der Schornsteinfeger eine entsprechende Messung durchführen.


Die Haushalte, die einen Kaminofen besitzen, sind dazu verpflichtet einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Andernfalls drohen bei Weiterbetrieb mögliche Geldstrafen.

Förderungen gibt es aktuell für wassergeführte Kaminöfen, welche die Wärme direkt in das zentrale Heizsystem einspeisen.

Bürgerinnen und Bürger im Mühlenkreis haben die Chance einen kostenlosen Ofenführerschein zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.