Kreis Gütersloh

02.02.2023: Neuerungen in der Förderung von Sanierung und Neubau

 Kreis Gütersloh: Seit Beginn des Jahres gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Reihe neuer Regelungen. Gleiches gilt für einige Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und im Jahressteuergesetz. Hausbesitzer und Bauherren können sich auf der Baumesse in Rheda-Wiedenbrück am Beratungsstand und in den Vorträgen der Inititiative ALTBAUNEU des Kreises und der Kommunen zu den aktuellen Entwicklungen in der Förderlandschaft informieren.

Die ALTBAUNEU-Energieexperten führen Sie durch den Fördermitteldschungel
rund ums Haus.  Die ALTBAUNEU-Energieexperten führen Sie durch den Fördermitteldschungel rund ums Haus. Die Bundesregierung fördert zum Beispiel ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Häuslebauer können ab März bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) Anträge stellen.

Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser wurde zum 1. Januar 2023 von fünf auf zehn Prozent erhöht. Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Holzheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert werden. Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen (zum Beispiel Photovoltaik, Stromspeicher) wird aufgehoben. Ebenso ist die Eigenstromversorgung von einer Förderung ausgeschlossen. Vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel statische Ertüchtigung und Kabelkanäle, werden im Rahmen der Sanierung weiterhin mitgefördert.

Neue und bestehende Photovoltaikanlagen müssen die Einspeiseleistung nicht mehr auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzen. Sie können auch mehr Strom einspeisen. Die Erträge von PV-Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) auf Einfamilienhäusern und bis 15 Kilowatt (peak) je Wohnung auf Mehrfamilienhäusern sind von der Einkommenssteuer befreit. Wer sich 2023 eine neue PV-Anlage und damit zusammenhängenden Stromspeicher anschafft, zahlt nur noch den Nettobetrag und muss sich die Mehrwertsteuer nicht mehr aufwendig beim Finanzamt erstatten lassen. Zudem erhält er höhere Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen zum Klimaschutz am Haus sowie zu den Angeboten der Initiative ALTBAUNEU des Kreises und der Kommunen auf der Baumesse sind abrufbar unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh.