Stadt Gevelsberg

Neuregelung für Solarstromanlagen

Mit dem Jahresbeginn 2021 treten einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagenin Kraft

 

Quelle: PixabayQuelle: PixabayDiese Woche, mit dem 31. Januar 2021, endet die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, drohen ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung. Nähere Informationen zur Anmeldung sind unter dem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR zu finden.

 

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss von 10 KWp auf 30 KWp angehoben. Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

 

Gevelsberg ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.