Stadt Korschenbroich

Presse

Ausbau erneuerbarer Energien im Eigenheim wird erneut erleichtert
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen erleichtert den Ausbau von Strom und Wärme für Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Der Erlass erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für diejenigen, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen.

Das Land NRW erleichtert erneut den Ausbau von erneuerbaren Energien für Haushalte. Ein neuer Erlass im Rahmen des Bauordnungsrechts erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen. Dadurch wird es zum Beispiel einfacher möglich, Solaranlagen auf den Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften zu installieren und Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern aufzustellen. Der Erlass erfolgt als Vorgriff auf eine Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

„Es gibt einige Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger“ so Julia Federer, Klimaschutzbeauftragte der Stadt Korschenbroich. Insbesondere die Abstandsregelungen für Solaranlagen wurden angepasst. Konkret können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2, ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden. Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestbrandabstandes zur Grenzwand ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zur geplanten Gesetzesänderung im Januar 2024 weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.

Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden durch den Erlass ebenfalls angepasst. Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern aus. Doch mit dem neuen Erlass fällt dieser Mindestabstand weg. Eine Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe. Neben den Anpassungen bei Solaranlagen und Wärmepumpen soll auch die Nutzung von Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen vereinfacht werden. Diese werden in NRW nun zwar grundsätzlich als verfahrensfreie Bauvorhaben bis zu einer Anlagengesamthöhe von 10 Metern eingestuft. Allerdings müssen Genehmigungsverfahren in Wohngebieten durchgeführt werden, um mögliche nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden. Somit muss in den meisten Baugebieten von privaten Haushalten weiterhin eine Baugenehmigung beantragt werden.

Balkonkraftwerke: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Auch auf dem Balkon oder der Terrase können Sie selbst Solarstrom erzeugen und im Haushalt verbrauchen. Mit einem Balkonkraftwerk produzieren Sie Strom für den Eigenbedarf. Dies ist besonders interessant für Mieterinnen und Wohnungseigentümerinnen.

Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen und aktiver Teil der Energiewende werden: Mit einem Stecker-Solargerät. Diese kleinen Photovoltaiksysteme werden oft auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonmodule genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen. Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

Der Strom aus dem Stecker-Solargerät fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingestöpselt sind. Dann zählt der Stromzähler langsamer, es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Grundsätzlich ist ein Stecker-Solargerät geeignet für Wohnungen mit

  • einem Balkon oder
  • einer Terrasse oder
  • einer Dachfläche über der Wohnung bzw. vor dem Fenster, ein Garagendach oder
  • einer zur Sonne ausgerichteten Außenwandfläche.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, schauen Sie gerne bei der Verbraucherzentrale NRW vorbei.

Hinweis für Mieterinnen und Mieter:

Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es vor Anbringen an der Balkonbrüstung oder der Hauswand der Zustimmung der Vermieter/innen oder der Eigentümergemeinschaft. Auf dem Balkon kann ein Modul aber ohne Zustimmung aufgestellt werden. Einen informativen Artikel dazu finden Sie hier.

 

Beschlossenes Heizungsgesetz: Was Haushalte jetzt wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz gibt schrittweise Maßnahmen vor, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben und damit die Klimaziele zu erreichen

Stadt Korschenbroich Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird auch Auswirkungen auf die Haushalte unserer Stadt haben. „Das GEG bietet eine gute Gelegenheit, unsere negativen Klimaauswirkungen zu reduzieren und gleichzeitig von staatlichen Unterstützungen bei Gebäudeeffizienzmaßnahmen zu profitieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei diesem wichtigen Schritt zu unterstützen“ so Julia Federer von der Stadt Korschenbroich.

Das GEG fordert, dass Heizungen in Neubauten ab 2024 mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Umsetzung des Gesetzes für Bestandsgebäude hängt von den verpflichtenden kommunalen Wärmeplanungen ab, also der Prüfung, in welchen Bereichen die Gebäude mit einer klimafreundlichen Wärmelösung versorgt werden können. Städte mit über 100.000 Einwohner:innen haben damit bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028. Erst nach Vorliegen dieser Pläne gelten die Vorgaben des GEG auch für Bestandsgebäude.

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich den Einsatz verschiedener umweltfreundlicher Heizsysteme, darunter Wärmepumpen, Fernwärme, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie sowie Hybridheizungen, die erneuerbare und konventionelle Energiequellen miteinander kombinieren. Sogar Gasheizungen sind nach 2024 erlaubt, wenn sie wasserstofftauglich und auf eine spätere Umrüstung ausgelegt sind. Sollte kein grüner Wasserstoff zur Verfügung stehen, bestehen ab 2029 zeitlich gestaffelte Anforderungen an den Einsatz von Biogas in diesen Gasheizungen: beginnend mit 15% im Jahr 2029, 30% ab 2035 und 60% ab 2040. Auch moderne Ölheizungen können ab 2024 noch verbaut werden, sofern sie bis zu 65% erneuerbare Kraftstoffe beimischen können. Bestehende, funktionierende Öl- und Gasheizungen können zunächst weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Es besteht keine sofortige Austauschpflicht. Erst ab 2045 dürfen Gebäude laut GEG nur noch rein klimafreundlich geheizt werden.

Wenn neue Heizungen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen installiert werden, besteht eine Beratungspflicht für Haushalte durch qualifizierte Energie-Expert:innen. Die Beratung soll auf die Wärmeplanung und mögliche Kostenrisiken, einschließlich steigender CO2-Preise, hinweisen.

Grundsätzlich fördert der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit mindestens 30% der Investitionskosten. Je nach eigenem Einkommen und dem Zeitpunkt des Heizungstauschs (bis 2028) ist auch eine Förderung bis maximal 70% möglich. Vermieter:innen von Wohngebäuden können Investitionskosten für den Heizungstausch nun auch bis zu 10% auf die Miete umlegen, vorausgesetzt, sie nehmen staatliche Förderungen in Anspruch und ziehen die Fördermittel von den umlegbaren Kosten ab. Gleichzeitig darf sich die Monatsmiete durch einen Heizungstausch um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen, um Mieter:innen zu schützen. Bei weiteren Modernisierungsmaßnahmen, wie bspw. Dämmung, gibt es diese Grenze jedoch nicht.

 

In neun Schritten zur eigenen Solaranlage auf dem Dach
Wie kann man vorgehen, um eine Photovoltaik-Anlage auf das eigene Dach zu bringen? Diese neun Schritte sollten Sie beachten.

Mit selbst produziertem Strom leisten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nicht nur einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zur umweltfreundlichen Stromproduktion, sie machen sich auch unabhängiger von Strompreiserhöhungen und steigern den Wert der eigenen Immobilie.

Auf vielen Korschenbroicher Dächern ist noch Platz für eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Dies ist eine Chance, denn die Solarstromanlagen sind aufgrund des verlässlich kalkulierbaren Energieertrags wirtschaftlich. Der Grund des solaren Ausbaus ist einfach: die Sonne ist eine unerschöpfliche Energiequelle, die keine Rechnung stellt.

Doch wie kann man vorgehen, um eine Photovoltaik-Anlage auf das eigene Dach zu bringen? Die wichtigsten neun Schritte sind hier für Sie zusammengefasst:

1. Eignung Ihres Daches

Machen Sie sich selbst ein Bild darüber, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage eignet:

www.energieatlas.nrw/site/karte_solarkataster

Geben Sie Ihre Adresse ein und wählen Sie Ihr Dach aus.

2. Stromerträge und Einsparungen

Im nächsten Schritt können Sie im Energieatlas NRW Ihren Stromertrag errechnen lassen, indem Sie den Ertragsrechner Photovoltaik starten. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch griffbereit haben.

3. Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich ganz grundsätzlich und unabhängig zur Photovoltaik informieren wollen, finden Sie hilfreiche Artikel bei der Verbraucherzentrale NRW unter

www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574

4. Fragen, die Sie sich vorab stellen sollten

Machen Sie sich vorab selbst Gedanken zu folgenden Punkten, bevor Sie mit diesen Informationen an einen Fachbetrieb herantreten:

  • Welchen Dachtyp haben Sie und muss das Dach innerhalb der nächsten 20 Jahre saniert werden? Kann das Dach die zusätzliche Last (insbesondere bei Flachdächern) aufnehmen?
  • Sind Sie überwiegend abends und an den Wochenende zuhause oder haben Sie auch tagsüber einen hohen Stromverbrauch?
  • Was ist Ihr Stromverbrauch pro Jahr (durchschnittlich)? Was sind Ihre größten Stromverbraucher (elektrische Geräte)?
  • Planen Sie weitere große Stromverbraucher über die Photovoltaik-Anlage abzudecken (z.B. Elektro-Auto, Wärmepumpe, etc.)?
  • Benötigen Sie zusätzlich einen Batteriespeicher und kann Ihnen ein intelligentes Energiemanagementsystem helfen, den erzeugten Strom möglichst effizient selbst zu nutzen?

5. Fachbetriebe finden und Angebote einholen

Nehmen Sie Kontakt zu einem oder mehreren Solarinstallationsbetrieben auf. Bei der Suche kann ein Gespräch mit Nachbarn, Freunden und Kollegen helfen, die bereits eine Anlage haben.

Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit dem Fachbetrieb und lassen Sie sich ein Angebot machen. Schauen Sie beim Angebot nicht nur auf den Preis der PV-Module. Qualität und Service sind ebenso wichtig, damit Ihre Anlage 20 Jahre und länger zuverlässig läuft.

6. Finanzierung der Photovoltaik-Anlage

Zur Finanzierung der Anlage haben Sie verschiedene Möglichkeiten: eigene Mittel nutzen, über einen Kredit finanzieren oder ein Pachtmodell vorziehen. Eine Kreditfinanzierung ist über das KfW-Programm Nr. 270 möglich, welches Sie bei Ihrer Bank beantragen. Ein Pachtmodell bietet der lokale Energieversorger oder verschiedene Energiegenossenschaften an.

7. Zwischenschritt: Unabhängige Beratung

Diesen Zwischenschritt können Sie jederzeit einfügen. Es kann allerdings besonders sinnvoll sein, die Angebote von den Fachbetrieben zu vergleichen und hierfür einen unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen. Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder schreiben Sie eine Mail an klimaschutz@korschenbroich.deund vereinbaren einen Termin für eine 45-minütige Telefonberatung mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale NRW, oder Sie melden sich unter dem Link https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/energie-kompakt-79303 für die Onlineberatung „Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale NRW an. Diese Beratungen finden jeden Mittwoch um 12 und 18 Uhr statt. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen an den jeweiligen Energieberater zu stellen.

8. Auftrag erteilen und Anlage anmelden

Erteilen Sie den Auftrag zur Installation der Anlage. Lassen Sie sich bei Inbetriebnahme einen Photovoltaik-Anlagenpass (sowie ggf. einen Photovoltaik-Speicherpass) ausstellen. Spätestens jetzt sollten Sie klären, ob der Fachbetrieb die Anmeldung der Anlage übernimmt.

9. Gebäudeversicherung informieren

Treten Sie mit Ihrer Gebäudeversicherung in Kontakt. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Versicherung gegen Fremd- und Eigentumsschäden in Verbindung mit Ihrer Solaranlage informieren.

 

Kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
Welche Fenster sind richtig, wie dick muss eine Dämmung sein, wie komme ich an Fördermittel für eine Sanierung? Diese Fragen können Sie in der kostenfreien Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW klären.

Welche Fenster sind richtig, wie dick muss eine Dämmung sein, wie komme ich an Fördermittel für eine Sanierung?

Im Rhein-Kreis bietet die Verbraucherzentrale NRW alle vier Wochen donnerstags (13 bis 16.45 Uhr) sowie jeden dritten Dienstag im Monat (14 bis 17.45) nach vorheriger Vereinbarung anbieterunabhängige Energieberatungen für private Haushalte an.

Die Telefonberatung ist dank Bundesförderung kostenlos. In den Gesprächen stehen die individuellen Situationen der beratenen Haushalte im Vordergrund. Ob man zur Miete wohnt oder im Eigentum – die Empfehlungen werden anbieterunabhängig gegeben. Die Ziele der Energieberatung sind: Bausubstanz erhalten, Wohnkomfort steigern und den Energieverbrauch senken. In Korschenbroich koordiniert Klimaschutzmanagerin Julia Federer die Terminanfragen unter der E-Mail-Adresse klimaschutz@korschenbroich.de

Neu für Haushalte: „ModernisierungsCheck“ von ALTBAUNEU zeigt Sparpotenziale im Eigenheim
Steigende Temperaturen im Sommer und wachsende Energiekosten im Winter stellen viele Haushalte vor Herausforderungen. Dabei kann sich ein Check des eigenen Hauses lohnen und für mehr Energieeffizienz und eine Verbesserung des Wohnkomforts sorgen.

Wer sein Gebäude energieeffizient modernisiert, hat es im Sommer länger kühl und spart bei Energieverbrauch und Heizkosten im Winter. Doch die große Auswahl an Möglichkeiten bei Heizung, Dämmerung oder erneuerbaren Energien erschwert oftmals die Suche nach der passenden Lösung und der dazugehörigen Förderung. Hierzu bietet die Homepage „AltBauNeu“ mit dem ModernisierungsCheck eine Möglichkeit, sich Sanierungs- und Effizienzmaßnahmen für das Eigenheim anzeigen zu lassen.

„Der ModernisierungsCheck berechnet den jährlichen CO2-Ausstoß der Immobilie und zeigt Haushalten darauf aufbauend individuelle Einsparmöglichkeiten auf. Anhand von Informationen zum Gebäude und zum Energieverbrauch gibt das Tool Empfehlungen für eine kosteneffiziente Umstellung auf klimafreundliche Technologien“ so Julia Federer von der Stadt Korschenbroich.Für die Berechnung nutzt der ModernisierungsCheck u. a. Angaben zum Baujahr des Gebäudes, Heizung und Energieträgern sowie dem Verbrauchsverhalten. Das Tool ist dabei intuitiv nutzbar. Als Ergebnis erhalten Haushalte die mit ihrer Immobilie verbundenen CO2-Emissionen – im Vergleich einmal ohne und einmal mit den vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen.

Der ModernisierungsCheck setzt sich aus zwei Teilen zusammen und kann beliebig oft ausgefüllt werden: Im ersten Teil, der Verbrauchsanalyse, werden Daten zum Energie- und Wärmeverbrauch des Gebäudes eingetragen und ausgewertet. Im zweiten Teil wird in einer Bestandsanalyse genauer auf das Gebäude sowie bereits umgesetzte Maßnahmen eingegangen. Die Auswertung zeigt individuelle Empfehlungen zu Sanierungs- und Einsparmaßnahmen. Die Auswahl verschiedener Sanierungsmöglichkeiten verändert jeweils das Einsparpotenzial und gibt eine Einschätzung der anfallenden Kosten ab. Als weiteren Service bietet der ModernisierungsCheck auch eine Zusammenfassung der Empfehlungen und gibt Tipps und Hinweise rund um passende Fördermittel. Weitere Informationen zum klimafreundlichen Sanieren und den ModernisierungsCheck finden Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/korschenbroich/.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die kostenfreie telefonische Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Anspruch zu nehmen und hier die Ergebnisse des ModernisierungsChecks mit einem unabhängigen Energieberater zu besprechen. Hier werden zwei Termine pro Monat angeboten. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich gerne an Julia Federer von der Stadt Korschenbroich (Tel.: 02161 613-128, klimaschutz@korschenbroich.de).

 

Solarenergie auf Denkmälern
Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen. Was es dabei zu beachten gibt und wie eine Erlaubnis der Denkmalbehörde ausgestellt werden kann, erklärt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 08. November 2022 die „Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“. Dieser Erlass stellt sowohl für Behörden als auch für Eigentümer:innen von Denkmälern dar, unter welchen Bedingungen die Errichtung von Solaranlagen auf Denkmälern ermöglicht werden kann. Hintergrund dieses Erlasses ist die Änderung des  Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. Juni 2022. In diesem soll erstmals der fortschreitende Klimawandel und die Sicherstellung der Energieversorgung berücksichtigt werden. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Solaranlage an oder auf einem Denkmal soll demnach gegeben werden, wenn in das Erscheinungsbild  oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird. Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind in der Regel zu erlauben.

„Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen. Mit den neuen Entscheidungsleitlinien für die Denkmalbehörden trägt das Land Nordrhein-Westfalen dem Rechnung. Jedes Denkmal ist einzigartig und auch weiterhin bedarf es einer Einzelfallentscheidung (…)“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: https://www.mhkbd.nrw/ministerin-scharrenbach-land-nordrhein-westfalen-erleichtertsolaranlagen-auf-denkmaelern

Warum eine Wärmepumpe viel effizienter ist als eine Gas- oder Ölheizung
Wärmepumpen werden in der aktuellen Energiekrise stark nachgefragt, denn sie sind in vielen Fällen eine gute Alternative zum Heizen mit Gas, Öl oder Strom. Wird die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe getauscht, fällt jedoch schnell eine fünfstellige Investitionssumme an. Dennoch lohnt sich der Austausch in aller Regel.

Zentraler Bestandteil einer Wärmepumpe ist ein geschlossener Kältemittelkreislauf mit einem Kältemittel, welches bereits bei Temperaturen von -30 bis -40°C verdampft. Damit das Kältemittel verdampfen kann, wird eine Wärmequelle mit höheren Temperaturen benötigt. Hier reicht die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft, welche über einen Wärmetauscher die Wärme an das Kältemittel überträgt. Das Kältemittel wird dampfförmig und kann mithilfe eines Kompressors stark komprimiert werden. Dabei erhöht sich die Temperatur des dampfförmigen Kältemittels auf 65°C und mehr und diese Wärme wird über einen weiteren Wärmetauscher an das Heizsystem und den Warmwasserspeicher abgegeben. Dabei kondensiert das Kältemittel und steht wieder in flüssiger Form zu Verfügung, damit der Kreislauf von Neuem beginnt.

Eine Wärmepumpe nutzt im Idealfall Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und kann aus einem Teil Strom drei, vier oder sogar fünf Teile Wärme produzieren. Somit ist die Wärmepumpe sehr viel effizienter als eine Gas- oder Ölheizung und produziert viel weniger CO2, da kein Gas oder Öl für die Gebäudebeheizung benötigt wird.

Die mit rund 80 Prozent Anteil am häufigsten genutzte Wärmequelle ist die Außenluft, sie ist überall vorhanden und kann sehr einfach erschlossen werden. Die meisten Luft-Wasser-Wärmepumpen liefern auch noch bei Außentemperaturen von -15°C ihre maximale Leistung, sodass sie auch in kälteren Regionen problemlos eingesetzt werden können.
Als weitere Wärmequelle steht Erdwärme zur Verfügung, die mit Bohrungen und eingebrachten Erdwärmesonden oder mittels in der Fläche verlegter Erdwärmekollektoren erschlossen werden kann.
Weiterhin kann ich auch das Grundwasser als Wärmequelle nutzen, dazu müssen zwei Brunnen erstellt werden. Ein Brunnen dient als Förderbrunnen und der andere Brunnen wird benötigt, um das Grundwasser wieder auf dem Grundstück zu versickern, da ja nur die Wärme mittels der Wärmepumpe genutzt wird. Für die beiden letztgenannten Wärmequellen muss die zuständige Untere Wasserbehörde um Erlaubnis gefragt werden, um Risiken für unser Trinkwasser zu minimieren.

Auch in vielen Bestandsgebäuden kann die Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Wichtig hierbei ist, dass eine Heizlastberechnung und eine Überprüfung der Heizflächen durchgeführt werden. Damit ein effizienter Betrieb sichergestellt werden kann, sollten die maximal notwendigen Vorlauftemperaturen berechnet oder wie folgt ermittelt werden: Bei kalten Außentemperaturen alle Heizkörper aufdrehen und die Raumtemperatur über mehrere Stunden beobachten. Werden Raumtemperaturen über 20 Grad gemessen, kann die Heizkurve an der Gas- oder Ölheizung gemäß der Bedienungsanleitung abgesenkt werden. Danach wieder einige Stunden abwarten und wenn möglich die Heizkurve weiter absenken, bis die richtige Einstellung der Heizkurve gefunden ist. Liegt die Heizkurve bei 55 Grad und weniger, kann eine Wärmepumpe eingebaut werden, wenn nicht, müssen die Heizflächen vergrößert oder der Heizwärmebedarf des Gebäudes muss durch Dämmmaßnahmen verringert werden.

Wenn ich für meine Wärmepumpe die Außenluft oder Erdwärme nutze, sind diese frei verfügbar und kosten nichts. Für den Antrieb benötigen die meisten Wärmepumpen dann nur noch Strom. Wie viel Strom nötig ist, hängt von vielen Faktoren ab: vom Gebäude, den benötigten Vorlauftemperaturen, der Art der Wärmepumpe und natürlich dem Nutzerverhalten
Wichtige Kennzahl für die Effizienz einer Wärmepumpe ist die sogenannte Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie gibt das Verhältnis von erzeugter Wärme und dafür eingesetzten Strom für ein Jahr an. Um dies zu ermitteln, sind Wärmepumpen mit einem Wärmemengen- und einem Stromzähler ausgerüstet, sodass man mithilfe der in einem Jahr produzierten Wärmemenge und dem dafür benötigten Strombedarf die Jahresarbeitszahl berechnen kann. Typische Jahresarbeitszahlen liegen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen zwischen 3,0 bis 3,5 und bei Sole-Wasser- und Grundwasser-Wärmepumpen bei 4,0 bis 5,0. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 für 16.000 kWh Wärme etwa 4.571 kWh Strom im Jahr benötigt werden. Je höher die Jahresarbeitszahl ist, desto effizienter ist die Wärmepumpe.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

Was ändert sich 2023 im Energiebereich?
Die Neuerungen in Sachen Energie stehen im Zeichen hoher Preise auf den Energiemärkten und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor den hohen Kosten für Wärme und Strom schützen, den Energieverbrauch verringern und die erneuerbare Energien stärken.

Die Neuerungen in Sachen Energie stehen im Zeichen hoher Preise auf den Energiemärkten und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor den hohen Kosten für Wärme und Strom schützen, den Energieverbrauch verringern und die erneuerbare Energien stärken.

Förderung von Energiesparinvestitionen:
Werden Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, so sollen ab Januar neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden.
Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden.Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden.

Steuerermäßigung für die Sanierung von Eigenheimen:
Wer Förderprogramme nicht nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Diese entfällt ab 2023. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.

Begrenzung der Energiepreise:
Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt werden. Für dieses Entlastungskontingent soll in der Zeit von März 2023 bis April 2024 der Preis für Erdgas auf 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festgelegt werden. Bei Strom liegt der Referenzpreis bei 40 Cent/kWh. Dieser Mechanismus greift zwar erst ab März, soll die Verbraucher:innen aber rückwirkend zum Januar 2023 entlasten.

Haushalte, die mehr als 80 Prozent der prognostizierten Energiemenge verbrauchten, sollen je zusätzlicher Kilowattstunde den in ihrem Liefervertrag festgelegten Preis zahlen. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent soll der aktuelle Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Gasmenge mit der Jahresendabrechnung an den Haushalt zurückerstattet werden. Auf diese Weise erhalten Haushalte Anreize, ihren Verbrauch zu reduzieren.

Wohngelderhöhung und Einmalzahlungen:
Haushalte mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld bekommen, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen. Die Höhe des Wohngelds hängt ab vom Einkommen, von der Nettomiete sowie der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben. Das durchschnittliche Wohngeld soll dabei nahezu verdoppelt und der Kreis der Wohngeldberechtigten von aktuell 600.000 Haushalten auf etwa 2 Millionen erhöht werden.

Geplant ist zudem, dass Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.

Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik:
Das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab 2023 erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Das bedeutet, dass von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden kann. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen soll außerdem von der Mehrwertsteuer befreit werden. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben.

Wegfall der EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist. Bereits im Juli wurde die EEG-Umlage auf null Cent gesenkt, um Bürgerinnen und Bürger von den hohen Strompreisen zu entlasten.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten:
Ab 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Mit dieser erhöhten Anforderung soll ein Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand gegangen werden. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn entsprechend der Vergütungssystematik des EEG die Variante Volleinspeisung gewählt wird. Bislang ist ein Anteil an Eigenverbrauch im Gebäude dafür erforderlich.

Glühlampen und Leuchtstofflampen:
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 definitiv Schluss. Ab 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

 

Welche Heizung passt zu welchem Gebäude?
Empfehlungen zur Wahl der Heizungsanlage je nach Energieverbrauch

Ob im Neubau oder bei der Sanierung: Mit erneuerbarer Energie bringt die neue Heizung nicht nur eine Kostenersparnis, mehr Komfort und Behaglichkeit, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zu Ihrer Versorgungssicherheit. Denn die Energie aus  Sonne, Biomasse oder Wind wird vor Ort produziert.

Und mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen, thermischen Solar- oder Photovoltaikanlagen bleibt die Wertschöpfung im Land.

Welche dieser Systeme sind für Ihr Haus geeignet? Darüber gibt die interaktive Grafik der klimaaktiv-Heizungsmatrix Aufschluss. Grüne und gelbe Farben heißt empfehlenswert, orange und weiße Farben sind nicht empfehlenswert. Grob gilt: Wärmepumpen sind hauptsächlich für Neubauten geeignet und Biomasse-Heizungen hauptsächlich für Altbauten. Natürlich kann man auch Altbauten so gut sanieren, dass sie nur noch so wenig Energie wie ein Neubau benötigen.