Kreis Minden-Lübbecke

Ein weiterer Anreiz für Photovoltaikanlagen: Einführung des Nullsteuersatzes seit 2023

Kreis Minden-Lübbecke. Die Sonnenstunden im Frühjahr, vor allem im Juni 2023, lagen deutlich über dem langjährigen Mittel und begünstigen so die Nutzung von Photovoltaikanlagen. Ein weiterer positiver Aspekt ist in diesem Jahrdie Einführung des Nullsteuersatzes bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen, die insbesondere Privathaushalte entlastet. Bisher mussten Haushalte die Mehrwertsteuer für Lieferung und Betrieb ihrer Photovoltaikanlage zahlen, konnten sich diese im Nachgang allerdings auch wieder erstatten lassen. Damit verbunden waren jedoch hoher Aufwand und die Erfüllung regulatorischer Auflagen, wie bspw. eine jährliche Umsatzsteuererklärung.

Die Gesetzesänderung § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UstG) ändert dies: Durch den neuen Steuersatz von 0% entfällt die Mehrwertsteuer bei der Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage. Unter den Nullsteuersatz fallen auch weitere mit der Installation verbundene Komponenten, bspw. die Übernahme der Anmeldung in das Marktstammdatenregister (MaStR), die Bereitstellung von Software oder eines Energiemanagementsystems sowie die Anschaffung eines Batteriespeichers.

Die Gesetzesänderung vereinfacht die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und baut bürokratische Hürden für die Energiewende ab. Das schafft noch stärkere Anreize, um sich für eine eigene Anlage und regenerativen Strom vom eigenen Hausdach zu entscheiden. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: Die Anlage muss bspw. auf dem Dach oder auf dem Grundstück von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, installiert werden. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung maximal 30 Kilowatt (peak) beträgt. Bei installierten Bruttoleistungen über 30 Kilowatt wird evtl. ein Nachweis über die Nutzungsart des Gebäudes Pflicht. Es wird empfohlen, die PV-Anlage sowie die Voraussetzungen im Einzelfall zu betrachten. 

Weitere Informationen zum Thema Nullsteuersatz und der Installation von PV-Anlagen bieten bspw. die Webseite https://www.dihk.de/de/umsatzsteuer-nullsteuersatz-fuer-photovoltaikanlagen-92840 sowie das Bundesministerium für Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html.

Informationen zu Solarenergie und Photovoltaikanlagen, deren Anschaffung und weiteren Themen finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/kreis-minden-luebbecke/. Der Kreis Minden-Lübbecke ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. ALTBAUNEU wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.