Kreis Gütersloh

Aktuelle Informationen zum Energieausweis

Energieausweise für Altbauten wurden in Deutschland 2008 verpflichtend eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter zu machen. Bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren werden die ersten Ausweise für Altbauten ungültig.
Grundsätzlich muss bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorliegen.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie den Anlagen.

Ausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe einer Suchfunktion
im Bereich Lokale Dienstleister/Energieberater.
Alternativ können Sie Ausweis-Aussteller in der Broschüre "Energieberatungsangebote im Überblick" finden.

Anlagen