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Kommunale Wärmeplanung

Gebäude in Deutschland werden derzeit größtenteils mit Erdgas und Erdöl beheizt. Dadurch entstehen klimaschädliche Abgase und Treibhausgase. Zudem sind Gebäudeeigentümerinnen und Eigentümer dadurch stark abhängig von Energieimporten. Diese Abhängigkeit kann zu Engpässen und Preisschwankungen führen.

Deswegen ist es das beschlossene Ziel, langfristig aus fossilen Energieträgern auszusteigen. Gesetze und Vorgaben unterstützen dabei, dieses Ziel zu erreichen.

 

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument zur strategischen Planung der Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden. Sie zielt darauf ab, den Wärmebedarf künftig ohne fossile Energieträger zu decken. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sowie spezifische Regelungen in den Bundesländern verpflichten Städte und Gemeinden zur Erstellung einer Wärmeplanung. In NRW wurde dafür das Landeswärmeplanungsgesetz geschaffen.

Die Wärmeplanung umfasst die Analyse des aktuellen Wärmebedarfs, die Identifizierung geeigneter erneuerbarer Wärmequellen (wie z. B. Abwärme, Solarthermie, Luftwärme) und die Entwicklung von Konzepten zur Nutzung dieser Wärmequellen für die künftige Wärmeversorgung. 

Im Ergebnis identifiziert der Plan geeignete Gebiete für neue Wärmenetze. Zeitgleich zeigt er, wo Gebäude sich wie bisher dezentral mit Wärme versorgen müssen (Heizungsanlagen je Gebäude z. B. Wärmepumpen) und wo ggf. noch weiterer Klärungsbedarf zur optimalen Versorgungslösung besteht. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind Karten zu Eignungsgebieten und ein Katalog an Maßnahmen, um die Wärmewende zu einer fossilfreien Versorgung zu gestalten.

Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland reguliert die energetischen Anforderungen an Gebäude und deren Versorgung mit Wärme und Strom. Es fordert unter anderem energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Die kommunale Wärmeplanung spielt in diesem Kontext eine zentrale Rolle, da sie:

  • Orientierung bietet: Die Wärmeplanung liefert Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden Anhaltspunkte, welches GEG-konforme System zur Wärmeversorgung (Wärmenetz oder Einzelversorgung) bei diesem Gebäude möglich ist, welches Heizungssystem künftig je Gebäude in Frage kommt und welche Investitionsentscheidung sinnvoll ist.
  • Synergien schafft: Durch eine koordinierte Wärmeplanung können mehrere Gebäude und Quartiere künftig effizienter mit Wärme versorgt werden, was auch den individuellen Aufwand für Sanierungsmaßnahmen reduzieren kann.
  • Ziele unterstützt: Die kommunale Wärmeplanung fördert die Erreichung von Klimazielen und den Vorgaben des GEG, indem sie den Übergang zu erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung unterstützt.

Wie hängen Gebäudesanierung und Wärmeplanung zusammen?

Sanierungsmaßnahmen beziehen sich auf die energetische Verbesserung bestehender Gebäude. Deren Ziel ist es die Effizienz von Gebäuden zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. Maßnahmen zur Sanierung verbessern die Gebäudehülle (u. a. Dach, Wände, Fenster) oder die technische Ausstattung (Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Erzeugung von Solarenergie). Die kommunale Wärmeplanung kann dabei helfen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen. Denn sie zeigt auf, welche Technologien und Systeme in einem bestimmten Gebiet am effektivsten sind und wie diese in bestehende Strukturen integriert werden können. So wird sichergestellt, dass Sanierungsmaßnahmen nicht isoliert, sondern im Einklang mit einer übergeordneten Wärmeversorgungsstrategie durchgeführt werden.

 

Die Wärmeplanung in Ihrer Nähe

Insgesamt ist die kommunale Wärmeplanung ein entscheidendes Element für die Umsetzung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und für die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden. Sie trägt dazu bei, eine nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten.

Daher sind die Anforderungen des GEG mit den Fristen des Wärmeplanungsgesetzes synchronisiert. Bis zum 30.06.[26/28] müssen die Gemeinden Nordrhein-Westfalens Ihre Wärmepläne spätestens fertiggestellt haben. Erst zu diesem Datum müssen neue Heizungsanlagen mindestens 65% Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzen.