Lokale Förderung
Förderprogramm einer Sanierungsmaßnahme einer vorangegangenen Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) - für Wohngebäude - des Rheinisch-Bergischen Kreises
Förderfähig ist die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme an Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 10 Prozent, maximal 5.000 Euro. Anträge können für Maßnahmen gestellt werden, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Gefördert werden Maßnahmen, die in folgende Themenbereiche fallen:
- Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
- Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Heizungsoptimierung
Voraussetzung ist eine zuvor stattgefunden Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Weitere Informationen finden Sie hier.