
Förderprogramm des Rheinisch-Bergischen Kreises: Förderung einer Sanierungsmaßnahme einer vorangegangenen Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude
Förderfähig ist eine Sanierungsmaßnahme aus einer zuvor stattgefunden Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude. Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Förderfähig sind Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan, die in folgende Themenbereiche fallen:
- Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
- Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Heizungsoptimierung
*** Bitte beachten Sie, dass ein vorangegangener individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zwingende Voraussetzung für diese Förderung ist. ***
Weiterführende Informationen finden Sie hier. Für Rückfragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen-Kreis.
Servicezeiten der Fördermittel-Hotline:
Fördermittel-Hotline: 02202 13 3250
dienstags: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags: 9:00 bis 12:00 Uhr