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So verbessert eine Fassadendämmung den Wärme- und Kälteschutz

Energetische Sanierung der Gebäudehülle

Haueigentümerinnen und -eigentümer sind zwar nicht verpflichtet, ihre Fassaden nachträglich zu dämmen. Sie sollten diese Maßnahme allerdings unbedingt in Betracht ziehen. Denn sie gehört zu den wichtigsten Energieeffizienzmaßnahmen einer Bestandsimmobilie. Das gilt nicht nur für die Außenwände, sondern auch für die oberste und die unterste Geschossdecke. Und das aus gutem Grund: Eine Dämmung der Gebäudehülle sorgt dafür, dass die Heizwärme drinnen bleibt und Kälte oder Hitze nicht so schnell eindringen können. Welche Maßnahme in welcher Ausführung am geeignetsten ist und welche Fördermittel bereitstehen, kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ermitteln.

Dämmung der Außenwände: Gut für Konto und Klima

Eine energetische Fassadenrenovierung lässt sich idealerweise mit ohnehin anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen wie Risssanierungen oder Neuanstrichen verbinden. Das reduziert nicht nur die spezifischen Aufwendungen für die Dämmung, sondern kann auch Sanierungskosten für die Altfassade sparen.

Auch ein Heizungsaustausch ist ein geeigneter Zeitpunkt für eine gleichzeitige Fassadendämmung. Denn so kann die neue Heizung in der Regel kleiner dimensioniert werden – und damit sparsamer ausfallen.

Erster Schritt der Sanierungsmaßnahme ist die Auswahl der richtigen Dämmung. Dazu macht der Gesetzgeber konkrete Vorgaben: So fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der nachträglichen Fassadendämmung eine definierte Dämmqualität, die sich im sogenannten maximalen Wärmedurchlasskoeffizienten (U-Wert) ausdrückt. Bei dieser Maßzahl gilt: Je kleiner der Wert, desto besser ist die Dämmwirkung. 

Zusätzlich zum Wärmeschutz beeinflussen auch Kriterien wie Brand- und Feuchteschutz, Umweltverträglichkeit und Preis die Auswahl der Dämmstoffe. Mit ihrer Expertise helfen Planungsbüros oder Handwerksbetriebe dabei, die optimalen Materialien für das Sanierungsprojekt auszuwählen. 

Sonderfall Innendämmung: Effiziente Alternative bei schwierigen Fassaden

In manchen Fällen ist eine Außendämmung nicht möglich, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei einer eingeschränkten Grenzbebauung oder bei Unstimmigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft. Die gute Nachricht: Neuartige Dämmstoffe können heute die früher gängige Gefahr von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung minimieren. Wichtig ist eine gute Beratung zu den Materialien und eine fachliche Ausführung. Darüber hinaus sollte möglichst keine Feuchtigkeit, zum Beispiel durch Schlagregen, von außen in die Wände eindringen. Dies kann eine wasserabweisende Beschichtung auf der Außenfassade sicherstellen. 

Keller- und Geschossdeckendämmung: So wird der Rundumschutz komplett  

Zur Gebäudehülle zählt nicht nur die Außenwand, sondern auch die obere und untere Geschossdecke. Erst, wenn all diese Wände gedämmt sind, ist der Wärmeschutz optimal. 

Die oberste Geschossdecke muss immer dann gedämmt werden, wenn das Dach selbst nicht gedämmt und der Dachboden unbewohnt ist. Dazu verpflichtet das Gebäude-Energiegesetz (GEG) – bis auf wenige Ausnahmen – alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die nach 2002 in ihre Immobilie eingezogen sind und dort noch wohnen. 

Wird der Keller nicht regelmäßig beheizt, kann eine Dämmung der Kellerdecke die Heizkosten im Wohnraum senken und gleichzeitig den Wohnkomfort durch einen angenehm warmen Fußboden steigern. Bei glatten Decken und einer ausreichend hohen Stehhöhe ist eine Dämmung der Kellerdecke mit relativ wenig Aufwand möglich. Um Wärmeverluste zu vermeiden, sollten die oberen 50 Zentimeter der Kellerwände sowie die kalten Seiten des Kellerabgangs und die Unterseite der Treppe gleich mitgedämmt werden. 

Weiterführende Informationen zur Dämmung der Gebäudehülle – Fassaden-, Keller- und Dachgeschossdämmung – sowie zu den einzelnen Dämmstoffen und Verfahren – gibt die Website der kommunalen Sanierungsinitiative ALTBAUNEU: https://www.alt-bau-neu.de/kreis-minden-luebbecke/wissenswertes/gebaeudehuelle

Fördermittel: Gute Fassadendämmung wird belohnt

In vielen Fällen lohnt es sich, die Gebäudehülle besser zu dämmen als es das GEG mindestens vorschreibt. Denn das spart nicht nur mehr Heizenergie, sondern ist in vielen Fällen auch die Voraussetzung, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Zu den wichtigsten Fördermaßnahmen zählt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie unterstützt auch die dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Einen Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme, Zuschüsse und Kredite sowie Anleitungen zum Beantragen von Fördermitteln gibt der FördermittelCheck von ALTBAUNEU: https://www.alt-bau-neu.de/kreis-minden-luebbecke/foerderung

Ansprechperson Kreis Minden-Lübbecke:

Kreis Minden-Lübbecke
Energieberatung der Verbraucherzentrale

Kerstin Pahnke / Matthias Gering
Portastraße 9
32425 Minden
Tel.: 0571 - 386 379 06
minden.energie@verbraucherzentrale.nrw

 

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