Kreis Gütersloh

26.03.2109: Neues Meldeportal für Besitzer von Photovoltaikanlagen

Kreis Gütersloh/Bonn: Im Kreis Gütersloh befinden sich über 11.000 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 180 MWpeak im Betrieb. Fast alle Anlagen speisen einen Teil des erzeugten Stromes in das öffentliche Netz ein und profitieren von einer Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Mit Einführung des sogenannten Marktstammdatenregisters am 31. Januar 2019 muss jeder, der privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, seine Photovoltaikanlage, sein Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls seinen Batteriespeicher innerhalb einer Frist im Online-Portal eintragen – auch wenn sie bereits beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet war.

Das neue Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Online-Datenbank für energiewirtschaftliche Daten, die unter anderem als Grundlage für politische Planungen der Energiewende dienen. Die Datenbank wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn betrieben und löst sowohl das bisherige Anlagenregister als auch das Photovoltaik-Meldeportal ab. Das Register ist abrufbar unter www.marktstammdatenregister.de.

Für die Registrierung gelten für Bestands- und Neuanlagen unterschiedliche Fristen. Eine Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Für die Erfassung bereits laufender Anlagen ist keine Eile geboten. Sie müssen erst bis Ende Januar 2021 gemeldet werden. Wer seine Anlage nicht innerhalb der genannten Fristen registriert, verliert den Anspruch auf eine Vergütung nach EEG. Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden. Sonst kann ein Bußgeld drohen.

Fragen zum Marktstammdatenregister beantwortet die Bundesnetzagentur montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Hotline 0228 – 14 3333 erreichbar. E-Mail-Anfragen sind möglich an service@marktstammdatenregister.de.