Kreis Gütersloh

17.01.2019:Barrierefrei umbauen - nicht nur für Senioren sinnvoll

Kreis Gütersloh: Wer seine vier Wände energetisch modernisieren will, tut gut daran, dabei auch an das barrierefreie Wohnen zu denken. Beide Maßnahmen lassen sich gut miteinander kombinieren und sind generationsübergreifend eine gute Investition in die Zukunft. Zudem werden sie aktuell vom Staat großzügig gefördert. Vor diesem Hintergrund informiert der Kreis Gütersloh mit seiner Initiative ALTBAUNEU, der Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt (AWO) aus Gütersloh sowie weiteren Partnern auf der Baumesse in Rheda-Wiedenbrück (1. bis 3. Februar) erstmals zu beiden Themenkomplexen.

Beraten an den ersten beiden Messetagen zum barrierefreien (Um-)bauen: Friederike Hegemann und Thomas Krüger, AWO-Wohnberater aus Gütersloh.Bild: AWO, GüterslohBeraten an den ersten beiden Messetagen zum barrierefreien (Um-)bauen: Friederike Hegemann und Thomas Krüger, AWO-Wohnberater aus Gütersloh.Bild: AWO, Gütersloh Friederike Hegemann und Thomas Krüger, die beiden Wohnberater der AWO, haben im Berufsalltag tagtäglich mit den theoretischen und praktischen Anforderungen an das barrierefreie und altersgerechte Wohnen zu tun. Am Freitag, 1. Februar, und Samstag, 2. Februar, beantworten die beiden Experten von 10 bis 18 Uhr am ALTBAUNEU-Stand alle Fragen zum Schwerpunktthema. Deshalb sollten Ratsuchende bevorzugt die ersten beiden Messetage für einen Besuch der Ausstellung anvisieren. Bei Bedarf vereinbaren die beiden Experten am Infostand auch einen Termin für eine kostenlose neutrale Wohnberatung zu Hause.
„Wer sich einen Überblick über das barrierefreie Umbauen und altersgerechte Wohnen verschaffen will, sollte sich den kostenlosen Vortrag am 2. Februar um 15.15 Uhr im Konferenzraum des Messezentrums nicht entgehen lassen“, rät Ursula Thering, ALTBAUNEU-Projektleiterin des Kreises Gütersloh.

Fachleute, wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure und Handwerker, können am zweiten Messetag ab 10.30 Uhr im Rahmen eines dreistündigen Seminares aktuelles Praxiswissen zum barrierefreien Planen und (Um-)Bauen im Wohnungsbau erwerben. Für die Fortbildungsveranstaltung konnte der Kreis Gütersloh mit Diplom-Ingenieurin und Architektin Ulrike Rau eine bundesweit anerkannte Sachverständige gewinnen. Für diese Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen nimmt die Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh entgegen und erteilt auch weitere Auskünfte unter Telefon 05241 – 85 2762 oder per Mail an Ursula.Thering@gt-net.de.

Zusätzliche Informationen zu den Aktivitäten auf der Baumesse, zum Fachseminar und den sieben Verbrauchervorträgen sind unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh abrufbar.

 

Zum Thema: Barrierefreiheit von Wohngebäuden - Rechtliche Aspekte, Förderung und Wohnberatungsangebote

Welche Aspekte beim barrierefreien Bauen oder Umbauen bedacht werden sollten, definiert die Deutsche Industrienorm (DIN) 18040. Die Planungsgrundlagen für Wohnungen sind im Teil 2 der DIN enthalten. Um als gesetzliche Vorgabe zu gelten bedarf es einer Einführung als Technische Baubestimmung durch das jeweilige Bundesland. In Nordrhein-Westfalen ist die Einführung der DIN 18040 Teil 2 durch die seit 02.01.2019 geltende Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) erfolgt. Die Einführung bezieht sich auf Wohnungen, soweit sie nach § 49 Abs. 1 der Landesbauordnung (BauO) NRW 2018 barrierefrei sein müssen und auf Wohnungen und Aufzüge, soweit sie nach § 39 Abs. 4 Satz 2 BauO NRW 2018 barrierefrei erreichbar sein müssen. Nach § 49 Abs. 1 BauO NRW 2018 müssen in Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten diese barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Eine Aufzugspflicht besteht nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BauO NRW 2018 aber erst bei Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen. In Ein- bis Zweifamilienhäusern ist die DIN 18040 Teil 2 als Vorgabe in aller Regel nicht verpflichtend.

Wer neu baut oder komplett saniert, sollte unabhängig davon in Vorsorge für das eigene Alter und für die Wertsteigerung der Immobilie die DIN-Normen für barrierefreies Bauen berücksichtigen. In Bestandsgebäuden kann die Umsetzung der komplexen Anforderungen der Normen mitunter schwierig sein – beispielsweise weil das Bad stark vergrößert oder die Küche komplett umgebaut werden müsste. Hier können je nach dem tatsächlichen Bedarf der Bewohner auch außerhalb der DIN-Normen gute barrierereduzierende Lösungen gefunden werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nur Umbaumaßnahmen fördert, die den aufgestellten technischen Mindeststandard oder der DIN 18040-2 entsprechen. Über andere Förderprogramme und über die Pflegekassen lassen sich teilweise jedoch auch von der DIN-Norm abweichende barrierereduzierende Maßnahmen finanzieren.

Bei Fragen helfen im Kreis Gütersloh die Wohnberatungsstellen in Gütersloh und Steinhagen sowie die Wohnbauförderung des Kreises gern weiter. Weitere Informationen zur Förderung und den Wohnberatungsangeboten sind unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh abrufbar.