Kreis Coesfeld

Den Energieverlusten auf der Spur

08.12.2008/Kreis Coesfeld. Auch in diesem Winter bietet die Initiative „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“, die im wesentlichen vom Kreis Coesfeld und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld getragen wird, in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden privaten Hauseigentümern eine Thermografie-Aktion an. Dabei werden die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes aufgedeckt: Wo geht Wärme verloren? Und wo sollte saniert werden? Ein erster Informationsabend dazu findet am 16. Dezember 2008 um 19:30 Uhr im Kreishaus I in Coesfeld statt.

Mithilfe hochwertiger Infrarot-Kameras werden Wärmebilder erstellt, die aufzeigen, an welchen Stellen des Gebäudes Wärme verloren geht. Um aussagefähige Aufnahmen, etwa von Gebäudefassaden oder von geneigten Dächern machen zu können, muss eine Temperaturdifferenz zwischen innen und außen von mindesten 10 Grad Celsius vorherrschen. Daher werden die Aufnahmen meist in der kalten Jahreszeit – vorwiegend nachts – bei Außentemperaturen von maximal 5 Grad Celsius gemacht.

„Ein Thermografiegutachten liefert Entscheidungshilfen zum Umfang von energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen“, erläutert Bernd Küppers vom Kreis Coesfeld. Denn es beschreibt nicht nur die auf jedem Thermogramm zu erkennenden Schwachstellen, sondern gibt auch konkrete Empfehlungen, was hinsichtlich der erkannten Schwachstellen zu tun ist. Außerdem werden den Hauseigentümern die Ergebnisse der thermographischen Untersuchung in einem Abschlussgespräch näher erläutert.

Die im Rahmen der diesjährigen Aktion erstellten Thermografiegutachten werden nach den Förderrichtlinien der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit maximal 50 Prozent Gutachtenkosten bezuschusst. Für ein freistehendes Gebäude mit maximal drei Wohneinheiten beispielsweise beträgt der Eigenanteil bei einem Thermografiegutachten 150,00 EURO. Um die BAFA-Förderung kümmert sich das ausführende Unternehmen, die Firma Bau-Qualitäts-Sicherungs GmbH. Voraussetzung für die Förderung und damit für die Teilnahme an der Thermografie-Aktion ist allerdings, dass der Bauantrag für das Wohngebäude bis zum 31. Dezember 1994 gestellt wurde – oder bis zu diesem Stichtag die Bauanzeige erstattet worden ist.