Kreis Borken

Flyer: Energieausweis für Wohngebäude

Der Flyer zum Energieausweis richtet sich an Eigentümer von Ein-, Zwei- und kleinen Mehrfamilienhäusern, die ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten. Er wurde nach dem neuesten Stand der Energieeinsparverordnung, welche am 01.05.2014 in Kraft trat, erstellt.

Sie erfahren, was Sie zum Energieausweis wissen sollten, u.a. Antworten auf die Fragen:

  • Ist mein bereits vorhandener Energieausweis noch gültig?
  • Wer hat ein Recht auf Vorlage eines Energieausweises?
  • Welcher Energieausweis wird benötigt?
  • Worin besteht der Unterschied zwischen einem Energiebedarfs- und einem Energieverbrauchsausweis?
  • Bin ich als Eigentümer verpflichtet die Modernisierungsempfehlungen aus dem Energieausweis umzusetzen?
  • Kann der erzeugte Strom aus einer Photovoltaik-Anlage im Energieausweis berücksichtigt werden?
  • Was muss ich als Vermieter oder Verkäufer wissen und beachten?
  • Wo liegen die Kosten für einen Energieausweis?
  • Wo finde ich Aussteller für Energieausweise?

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