Betrifft mich die KWP als Mieter:in?
Für Mieter:innen entstehen keine Verpflichtungen zu Handeln. Vorgaben entstehen gegenüber Eigentümer:innen von beheizbaren Immobilien aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wer entscheidet über den Austausch der Heizung?
Ein Austausch der Heizungsanlage und Modernisierungsmaßnahmen sind immer eine individuelle Entscheidung des Vermieters bzw. Gebäudeeigentümers. Durch die KWP entstehen Ihrem Vermieter keine Verpflichtungen. Diese zeigt lediglich auf, welche Wärmeversorgungsart wo langfristig voraussichtlich am wirtschaftlichsten sein wird und ist somit eine hilfreiche Orientierung. Mehr zu diesem Thema finden Sie im FAQ Gebäudeeigentümer:innen.
Kann meine Miete durch neue Heizsysteme steigen?
Beim Austausch der Heizungsanlage darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen (nach §555b BGB) liegt die Grenze bei 3 Euro je Quadratmeter, da davon auszugehen ist, dass die Heizkosten dadurch gesenkt werden. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich abweichend von Satz 1 nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen (nach §559 Abs. 3a).
Weiter Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie hier: (§559e BGB)
Wie werden Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt?
Werden für die Modernisierung öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen, können 10 Prozent der aufgewendeten Kosten abzüglich der Förderung auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Ist keine Förderung in Anspruch genommen worden, können 8 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden.
Weiter Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie hier
Gibt es gesetzliche Schutzregelungen für Mieter
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt und begrenzt, dass Mieten nach energetischen Modernisierungsmaßnahmen oder dem Wechsel der Heizsysteme angepasst werden dürfen.
Hier finden Sie eine ausführliche Zusammenstellung des deutschen Mieterbundes (DMB).
Was kann ich als Mieter aktuell tun, um mich an der Wärmewende zu beteiligen?
Als Mieter hat man verschiedene Möglichkeiten, Heizkosten einzusparen oder klimafreundlich Energie zu beziehen, z. B. durch Energiesparmaßnahmen, bei der Auswahl des Gasliefervertrages oder in Zusammenarbeit mit dem Vermieter. Beratungen finden Betroffene bei der Verbraucherzentrale.