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Gibt es besondere Regelungen für Gewerbeimmobilien?

Für Gewerbeimmobilien gibt es keine besonderen Regelungen.

Kann mein Betrieb an das Fernwärmenetz angeschlossen werden?

Sofern sich Ihre Gebäude innerhalb eines Fernwärmebestands- oder -ausbaugebietes befinden, kann Fernwärme für Sie eine Option sein. Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Karte mit dem Fernwärmeverdichtungs- und Fernwärmeausbaugebieten inkl. der voraussichtlichen Ausbauschritte. 

Das Geoportal der Stadt Krefeld mit den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten der KWP verdeutlicht Ihnen die Ausbaugebiete der KWP.

Im Zuge der KWP wurde eine Prüfung anhand technischer und wirtschaftlicher Parameter durchgeführt. Sie zeigt auf, dass eine Versorgung mit Fernwärme insbesondere für Gebäude mit 

  • Anschlussleistung oberhalb von ca. 45 kWth 

  • in unmittelbarer Nähe des Fernwärmenetzes

im Vergleich mit anderen GEG-konformen Wärmeversorgungsarten wirtschaftlich sein kann. 

Bei konkretem Interesse an einer Fernwärmeversorgung wenden Sie sich bitte über folgenden Link an die SWK ENERGIE Fernwärme in Krefeld | SWK 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Interesse an einem Anschluss alle Nutzungen über Raumheizung hinaus separat mit der NGN abstimmen müssen. 

Welche Anforderungen gelten für Prozesswärme?

Für Prozesswärme in Gewerbe und Industrie gelten keine direkten Vorgaben aus der kommunalen Wärmeplanung. Die Wärmeplanung erfasst jedoch den Wärmebedarf von Unternehmen sowie mögliche Abwärmepotenziale, um diese bei der zukünftigen Wärmeversorgung, etwa für Wärmenetze, zu berücksichtigen.

Konkrete Anforderungen ergeben sich vor allem aus bundesweiten Regelungen wie dem Energieeffizienzgesetz oder aus Energieeffizienzvorgaben für Unternehmen. Ziel ist es unter anderem, Energieverbräuche zu reduzieren und industrielle Abwärme stärker zu nutzen.

Gibt es Förderprogramme speziell für Unternehmen?

Ja. Unternehmen können verschiedene Förderprogramme des Bundes nutzen, um ihre Wärmeversorgung klimafreundlicher zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Investitionen in energieeffiziente Technologien, Abwärmenutzung oder erneuerbare Prozesswärme unterstützt.

Welche Fristen gelten für gewerbliche Heizungsanlagen?

Die KWP selbst legt keine direkten Fristen für einzelne Heizungsanlagen fest. Für neue Heizungen gelten jedoch bundesweite Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Bitte beachten Sie:
Die Bundesregierung strebt die Ablösung des bisherigen GEG durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) an. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Die finale Verabschiedung im Bundestag ist für den Sommer angesetzt, wonach das Gesetz nach aktuellen Plänen der Bundesregierung am 1. November 2026 in Kraft treten könnte. Im Kern soll die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfallen. Fossile Heizungen würden im Rahmen einer sog. Biotreppe langfristig zulässig bleiben (Eine Evaluierung ist für 2030 vorgesehen.). Die in diesem Zusammenhang bisher geltende gesetzliche Übergangsfrist für Bestandsgebäude in Großstädten zum 30.06.2026 wird in diesem Zuge um vier Monate bis zum 31.10.2026 verschoben, sodass aktuell keine gesetzlichen Verpflichtungen beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäude mehr bestehen, bis voraussichtlich das GModG in Kraft tritt. Weitere Details stellen wir Ihnen zeitnah nach der Verabschiedung des GModG durch den Bundestag an dieser Stelle zur Verfügung.

Wie kann mein Unternehmen aktiv zur Wärmewende beitragen?

Werden Sie Teil des Krefelder Klimapakts. Der Krefelder Klimapakt unterstützt mit seinen Initialpartnern Krefelder Unternehmen bei der Umsetzung ihrer betrieblichen Klimaschutzmaßnahmen. Indem die Unternehmen ihre freiwillig gesetzten CO2-Einsparziele erreichen, wird aktiv am Ziel einer klimaneutralen Stadt gearbeitet.
Krefelder Unternehmen können jetzt durch Unterzeichnung einer freiwilligen Selbstverpflichtung in drei einfachen Schritten Krefelder Klimapartner werden. Für KMU besteht im Rahmen des Klimapaktes die Möglichkeit sich kostenfrei ein Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. 

Ansprechperson Stadt Krefeld:
Lea Hummel
Stadt Krefeld Geschäftsbereich VI Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
waermeplanung@krefeld.de

 

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