Zuschussförderung von Steckersolar-Anlagen in Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen fördert die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten (sogenannten Balkonkraftwerken) bis 800 Watt Wechselrichterleistung mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Anlage. Die Förderung gilt für neue Stecker-Solargeräte, die den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen und nach dem 01.01.2024 im Marktstammdatenregister angemeldet wurden. Es wird maximal ein Gerät je Wohneinheit gefördert. Der Förderhöchstsatz beträgt maximal 100 Prozent des Kaufpreises.
Die Anträge auf Förderung können nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit dem Status „in Betrieb“ eingetragen ist.
Alle weiteren Vorgaben und Formulare finden sie hier:
