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Richtlinie der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes zur Förderung der Klimaanpassung (ELKA)

Die Folgen des Klimawandels mit der Zunahme von Extremwetterereignissen spüren Sie auch in Ihren Kommunen. Öffentliche und private Infrastrukturen müssen wir zusammen als Wasserwirtschaft und Städte gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern anpassen, um Schäden zu minimieren und Lebensqualität zu erhalten. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Umbau zur Schwammstadt mit einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Um dies umzusetzen, gibt es seit einigen Jahren Fördermöglichkeiten über die Emschergenossenschaft und seit 2025 durch den Lippeverband.

Dieses Programm findet Anwendung im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes. Gefördert wird die Abkopplung durch Versickerung, Entsiegelung, Gewässereinleitung, Regenwassernutzung, Umbauten zur Klimafolgenanpassung sowie Fassadenbegrünung und Dachbegrünung (ab 200 m2). Gefördert werden in Abhängigkeit von der Maßnahmenart, 60-80% der Planungs- und Baukosten. Die Flächen müssen allerdings vor dem 1. Januar 1996 an das öffentliche Mischwasserkanalnetz angeschlossen worden sein.

Zum 01.01.2025 ist die „Richtlinie der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes zur Förderung der Klimafolgenanpassung (FöRL EG/LV)“ in Kraft getreten, die sich sowohl an Kommunen wie auch an private oder gewerbliche Immobilien- und Grundstücksbesitzer:innen richtet. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite unter https://www.klima-werk.de/klimafoerderung/elka-emscher-lippe-klima-anpassung. Die Förderrichtlinie wurde aktuell zum 01.01.2026 überarbeitet. 

Ansprechperson Stadt Gelsenkirchen:

Stadt Gelsenkirchen
Klimaschutzmanagerin

Kirsten Sassning

Tel.: 0209 - 169-4202
kirsten.sassning@gelsenkirchen.de

 

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