Für das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden der Region (in Gelsenkirchen: Emschergenossenschaft & Lippeverband) sollen darüber über Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro im Ruhrgebiet investiert werden.
In einem ämterübergreifenden Prozess wurden im Stadtgebiet Gelsenkirchen drei Gestaltungsräume ermittelt, welche am 12. Dezember 2024 vom Rat der Stadt beschlossen. Es handelt sich um Gestaltungsräume, welche in den Stadtteilen Hassel, Horst und Schalke-Nord liegen.
Gestaltungsräume sind Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.
Gefördert werden die folgenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, welche vielfältige Vorteile zur Anpassung an die Folgen des Klimawandelns bieten und zur Verbesserung der Lebensqualität in den Förderräumen, aber auch gesamtstädtisch beitragen.
Flächenentsiegelung
Mulden-/Flächenversickerung
Mulden-Rigolen-Versickerung
Rigolenversickerung
Baumrigolen
Extensive Dachbegrünung
Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
Wichtig zu beachten:
Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme dürfen Sie vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel noch nicht beginnen. Spätestens vor Umsetzung der Maßnahme müssen Sie Kontakt zur Unteren Wasserbehörde der Stadt Gelsenkirchen aufnehmen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm auf der Webseite der Zukunftsinitiative KLIMA.WERK
Mit dem "Förderkompass Klima" ist schnell und einfach herauszufinden, welches Förderprogramm für welche Adresse in Gelsenkirchen verfügbar ist. Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in den jeweiligen Förderrichtlinien, die am Ende der Seite verlinkt sind.
Der Antrag zur Förderung erfolgt über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (Link s. oben). Bei Fragen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können Sie die kostenlose Beratung und Hilfestellung der Quartiersarchitektin oder dem Quartiersarchitekten für den jeweiligen Förderraum in Anspruch nehmen.
Wichtig zu beachten:
Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme dürfen Sie vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel noch nicht beginnen. Spätestens vor Umsetzung der Maßnahme müssen Sie Kontakt zur Unteren Wasserbehörde der Stadt Gelsenkirchen aufnehmen.
