Stadt Gelsenkirchen

Zuschuss zu Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen

Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse sind Folgen des Klimawandels, mit denen sich auch die Stadt Gelsenkirchen auseinandersetzen muss.

Daher wird die Bereitschaft zu freiwilligen Klimaanpassungsmaßnahmen in Form von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungsmaßnahmen von plattierten oder geschotterten Flächen zurück zu begrünten Bereichen finanziell gefördert. Das Ziel ist die Schaffung eines gesunden Stadtklimas durch mehr Grün in der Stadt.

Antragsberechtigt sind Privateigentümer und -eigentümerinnen, sowie Erbpachtberechtigte. Für Gewerbetreibende können Ausnahmen gelten, wenn die geplanten Maßnahmen sich unmittelbar begünstigend auf ein angrenzendes Wohngebiet auswirken. Ausgenommen sind Gebiete der Stadterneuerung, in denen eigene Fördersätze gelten. 

Die genauen Fördersätze und auch alle  weiteren Hinweise und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1506-foerderantrag-auf-gewaehrung-eines-zuschusses-zur-foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen

Bei weiteren Fragen zum Ablauf hilft Ihnen das Referat Umwelt gerne weiter. Sie erreichen die zuständige Klimaschutzmanagerinnen Frau Mrowitzki unter Telefon: 0209 / 169-5497 oder Frau Günther unter Telefon: 0209 / 169-4183 oder per Mail unter: foerderprogrammgruen@gelsenkirchen.de.

Wichtig ist, dass Sie mit der Umsetzung der Maßnahme nicht vor Bewilligung der Förderung anfangen!