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Musterbescheinigung für die energetische Sanierung


Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann Steuern sparen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs besitzt. Dafür müssen Handwerksbetriebe eine aktuelle Musterbescheinigung ausfüllen.

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen winkt bei Abgabe einer Steuererklärung eine Steuerermäßigung nach § 35c Einkommenssteuer-Gesetz (EStG).

Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass das Finanzamt grünes Licht für die Steuerermäßigung gibt, ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens, dass tatsächlich energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Fachunternehmen, die energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, dafür eine neue Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums nutzen.

Zum Download geht es hier: Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz

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