Stadt Ennepetal

Neue Vorschriften für Energieausweise

Bild: EnergieAgentur.NRWBild: EnergieAgentur.NRW

Ab 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ab dem Stichtag sind Hauseigentümer*innen verpflichtet, bei neu ausgestellten Verbrauchsausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. So soll der Informationsgehalt des Ausweises erhöht werden. Betroffen sind von dieser Änderung unter anderem Besitzer*innen von Energieausweisen, die 2011 erstellt wurden. Da Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind, müssen sie dieses Jahr gegebenenfalls erneuert werden. Ausgestellt wird das Dokument von speziell geschulten Gebäudeenergieberater*innen und anderen Fachleuten.

„Der Gebäudeenergieausweis ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um in Ennepetal weitere Sanierungspotenziale zu erschließen und Immobilienbesitzer*innen ein Bewusstsein für die energetische Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln. Zudem schafft das Dokument Transparenz für Mieter*innen, wenn es um die Abschätzung von Nebenkosten geht“, ist Imke Heymann, Bürgermeisterin der Stadt Ennepetal, überzeugt.

Der Gebäudeenergieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das galt bislang für die Gebäudeeigentümer*innen, ab dem 1. Mai aber auch für Makler*innen. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen neuen Ausweis.

In dem neuen Ausweis werden ab Mai unter anderem die Mengen der Treibhausgas-Emissionen aufgenommen. Dabei werden die Emissionen aus dem Primärenergie-Bedarf oder -Verbrauch des Gebäudes errechnet. „Immobilienbesitzer haben weiterhin die Wahl zwischen einem Verbrauchs- oder einem Bedarfsausweis. In beiden Varianten sind Modernisierungsempfehlungen enthalten“, erläutert Dagmar Ellerkamp-Heidemeyer, Klimamanagerin in der Stadt Ennepetal und verweist auf die Vielzahl von Informationen, die das Portal AltBauNeu/Ennepetal zum Thema Gebäudesanierung bereithält. „Allerdings müssen Immobilienbesitzende künftig die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben – einschließlich inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das war bislang nur beim Bedarfsausweis nötig“, ergänzt sie.

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