Stadt Ennepetal

Checkliste „Was tun mit der Ü20-Photovoltaikanlage?“

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Betroffen sind Photovoltaikanlagen, die in den Jahren bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden. Bei diesen Anlagen endet die gesetzliche EEG-Vergütung (Förderzeitraum) zum 31. Dezember 2020.  

Seit einigen Wochen erhalten Betreibende dieser Photovoltaikanlagen u. U. von ihrem Netzbetreiber ein Anschreiben, dass die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für diese Anlagen zum Jahresende ausläuft. Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr abnehmen und vergüten.

Soll die Ü20-Anlage auch über das Förderende hinaus weiterlaufen, informiert eine Checkliste im Portal www.alt-bau-neu/ennepetal (Rubrik Aktuell & Lokal / Pressemitteilungen) darüber, was auch ohne gesetzlich garantierte Vergütung getan werden kann.

Energieeffizienz und Wärmenutzung sind zentrale Themen des Netzwerks AltBauNeu/Ennepetal, das neben der Sanierung von Altbauten auch umfassend über die Möglichkeiten der Solarenergienutzung informiert.

 

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