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Lokale Förderung

Förderungen von Maßnahmen von Kommunen in NRW

Förderprogramm einer Sanierungsmaßnahme einer vorangegangenen Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) - für Wohngebäude - des Rheinisch-Bergischen Kreises. 

Förderfähig ist eine Sanierungsmaßnahme aus einer zuvor stattgefunden Vor-Ort-Energieberatung und dessen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude. Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Förderfähig sind Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplans, die in folgende Themenbereiche fallen:

  • Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
  • Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
  • Heizungsoptimierung

***  Bitte beachten Sie, dass ein vorangegangener individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zwingende Voraussetzung für diese Förderung ist.  ***

Weiterführende Informationen finden Sie hier. Für Rückfragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen-Kreis.