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Rückerstattung der Energiesteuer
Rückerstattung der Energiesteuer auf Grundlage des Energiesteuergesetzes
 Förderung:

Rückerstattung der Energiesteuer:

Grundlage für die Besteuerung von Energieerzeugnissen ist das Energiesteuergesetz. Energieerzeugnisse innerhalb des Energiesteuergesetzes sind Kraft- oder Heizstoffe wie z.B. Dieselkraftstoff oder Benzin.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Um hocheffiziente Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK-Anlagen) zu fördern, sind diese vollständig von der Steuer befreit.


Die Erstattung beträgt für den Einsatz von Erdgas: 0,55 ct/kWh


Für den Einsatz von leichtem Heizöl beträgt die Erstattung: 0,6135 ct/kWh



 Antragstellung:
Die Rückerstattung erfolgt durch das Hauptzollamt.
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