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Förderung von Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (BAFA)
Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
 Förderung:

Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist jetzt die Wärmeleistung statt bisher die Wohnfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 € bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 € bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

 Antragstellung:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800

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