Tipp!
Optimale Einstellung für Firefox ist "Auf Seitengröße verkleinern".
Optimale Einstellung für Internet Explorer ist "75%".
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Förderung von Biomasse-KWK durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus Biomasse durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus Biomasse durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Förderung:
Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu.
Für Strom aus Biomasse beträgt die Grundvergütung:
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu.
Für Strom aus Biomasse beträgt die Grundvergütung:
| elektr. Leistung |
Vergütung
in ct/kWh |
| bis 150 kWel |
14,30 |
| > 150 - 500 kWel |
12,30 |
| > 500 kWel - 5 MWel | 11,00 |
| > 5 MWel - 20 MWel | 6,00 |
Ergänzt wird die Grundvergütung durch weitere Boni, die teilweise miteinander kombinierbar sind.
Dauer der Vergütung: 20 Jahre
Antragstellung:
Die Vergütung erfolgt durch den Stromnetzbetreiber

