Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu.
Für Strom aus Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden beträgt die Vergütung:
Leistung
|
Vergütung in ct/kWh
|
bis 30 kWp
|
24,43
|
> 30 - 100 kWp
|
23,23
|
> 100 - 1.000 kWp
|
21,98
|
> 1.000 kWp
|
18,33
|
Für alle anderen Anlagen (Freiflächenanlagen) beträgt die Vergütung 17,94 ct/kWh.
Für selbstgenutzten Strom bis 30% am erzeugten jährlichen Solarstrom in Anlagen bis einschließlich 30 kWp wird eine Vergütung von 8,05 ct/kWh gezahlt. Für selbstgenutzten Strom über 30% am erzeugten jährlichen Solarstrom in Anlagen bis einschließlich 30 kWp wird eine Vergütung von 12,43 ct/kWh gezahlt.
Dauer der Vergütung: 20 Jahre
Degression: Für das Jahr 2012 sind für die Degression der Förderung von Fotovoltaikanlagen 15% vorgesehen.