Rückerstattung der Energiesteuer Rückerstattung der Energiesteuer auf Grundlage des Energiesteuergesetzes Förderung: Rückerstattung der Energiesteuer: Für den Einsatz von leichtem Heizöl beträgt die Erstattung: 0,6135 ct/kWh Antragstellung: Die Rückerstattung erfolgt durch das Hauptzollamt. Link(s) zu diesem Artikel: |

