Energieeffizient Sanieren - Kredit/Investitionszuschuss Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderung: Zinsgünstiges Darlehen oder Investitionszuschuss (für Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen ab 01.04.2012):
Im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ wurde
die Optimierung der Wärmeverteilung bisher nur im Rahmen einer
Heizungserneuerung gefördert. Ab dem 01.04.2012 kann die Optimierung der Wärmeverteilung jedoch auch ohne den
Austausch der kompletten Heizungsanlage
als sogenannte Einzelmaßnahme gefördert werden (siehe B). Voraussetzung ist, wie bei allen Maßnahmen, dass der Bauantrag
vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und hat die Minderung des CO2-Ausstoßes zum Ziel. Gefördert werden zwei verschiedene Varianten: Variante A: Gefördert wird die energetische Modernisierung von Gebäuden zum „KfW-Effizienzhaus 115“, „KfW-Effizienzhaus 100“, „KfW-Effizienzhaus 85“ sowie zum „KfW-Effizienzhaus 70“ und „KfW-Effizienzhaus 55“. Das bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT' gemäß aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Verhältnis zu einem Referenzgebäude nicht überschreiten darf, siehe Tabelle unten. Hierfür ist eine Förderung über den zinsgünstigen Kredit möglich.
Variante B: Gefördert werden sowohl die Umsetzung von Einzelmaßnahmen sowie die Kombination der Maßnahmen (freie Auswahl ist möglich):
Investitionszuschuss (Programm Nr. 430):
Förderung der Baubegleitung (Programm Nr. 431): Die Förderung einer Baubegleitung ist seit Januar 2012 im Rahmen des Programms 431 der KfW möglich. Antragstellung: Beantragung des Kredits bei Banken und Sparkassen Beantragung des Zuschusses direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Postfach 11 11 41 60046 Frankfurt Tel.: 01801-335577 (für 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk können abweichen) Link(s) zu diesem Artikel: |

