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NRW.BANK. BestandsInvest - Verbesserung der Energieeffizienz
Förderprogramm der NRW.BANK für selbst genutzten Wohnraum
Förderung: 

Zinsgünstiges Darlehen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand.   

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer/-innen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für die der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde und deren Einkommen die Einkommensgrenzen des § 13 Abs.1 WFNG NRW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen) nicht übersteigt.  

Umfang der Förderung:

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, z.B.:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung der Kellerdecke und der erdberührenden Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren
  • Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf der Basis von Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme sowie erneuerbare Energien
  • Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
  • Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden
  • Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen
  • Erneuerung und der erstmalige Anbau eines barrierefreien Freisitzes im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände
  • Ausbau- und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches

Die Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind jeweils einzuhalten. Der Nachweis hierüber muss durch einen Sachverständigen erfolgen, der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Die Maßnahmen sind durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen.  

Darlehenshöhe und Konditionen:

Das Darlehen beträgt maximal 40.000 € pro Wohnung, höchstens 80% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehensbeträge unter 2.500 € werden nicht ausgezahlt. Die Zinsen betragen 0,5 % p.a. wahlweise für einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren nach Fertigstellung der Maßnahmen, danach zwei Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, maximal 6% p.a.. Die Tilgung beträgt 2 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.  

 Auszahlung:

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 30% bei Beginn der Maßnahmen, zu weiteren 60 % nach Fertigstellung der Maßnahmen und zu den restlichen 10% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises durch die Bewilligungsbehörde.

Antragstellung: 

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung in der sich das zu fördernde Objekt befindet.

Ihren jeweiligen Ansprechpartner können Sie über den unten stehenden Link nach Auswahl der Stadt, bzw. des Kreises erreichen.

 
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