Die aktuelle Grobbilanz der CO2-Emissionen zeigt einen Rückgang von 4,8 Tonnen CO2 pro Person von 1990 bis 2009. Die erreichten Minderungen sind sicherlich nicht nur durch Energieeinsparungen, einer effizienten Energienutzung und dem Einsatz erneuerbarer Energien entstanden. Ein großer Einfluss ist sehr wahrscheinlich dem wirtschaftlichen Strukturwandel zuzuschreiben.
Der Klimaschutzbericht stellt eine Ausgangsbasis dar, um die Politik und andere Interessierte über die Emissionssituation und die Klimaschutzaktivitäten zu informieren. Der Bericht enthält Angaben über die Klimaschutzmaßnahmen, die innerhalb der Verwaltung und von anderen Akteuren bereits eingeleitet wurden.
Seit Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren – also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Diese Pflichten sind im „Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich – EEWärmeG“ geregelt.
Durch die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetzes übernehmen öffentliche Gebäude zukünftig eine Vorbildfunktion. Nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden wird eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt.
In einem neuen Faltblatt „Erneuerbare Energien im Neubau – gesetzliche Pflichten durch das EEWärmeG“ werden die Regelungen zur anteiligen Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältebereich kurz und übersichtlich dargestellt.
Der Wärmebedarf beschreibt in der Regel die Energie, die man zum Heizen, zum Erwärmen des Nutzwassers und zur Kühlung benötigt.
Deshalb hat der Fachdienst Umwelt sein Informationsangebot zu 'Besonders sparsamen Haushaltsgeräten 2011/2012' aktualisiert und stellt es als kostenlose Entscheidungshilfe zur Verfügung. Energieexperten haben eine Sammlung besonders sparsamer, handelsüblicher Modelle zusammengestellt, die im Internet unter www.spargeraete.de/remscheid und in gedruckter Form abrufbar sind. Auch der Download ist hier möglich.
Vor allem Immobilienbesitzer, die in einem in die Jahre gekommenen Haus wohnen, informiert die Broschüre gezielt und umfangreich über mögliche Einsparmöglichkeiten. Viele konkrete Energiesparmaßnahmen werden ausführlich dargestellt, von der Heizungssanierung über den Einsatz von Sonnenenergie, die verschiedenen Energieberatungsangebote, die bei der Vorbereitung einer Sanierung behilflich sind und Informationen rund um die Wärmedämmung. Eine umfangreiche Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten rundet das Angebot ab.
Die letzten Jahre sind geprägt durch die intensive Diskussion zu den unterschiedlichsten Aspekten des Klimaschutzes. Dabei ist unbestritten, dass die Einschränkung der CO2-Emissionen noch weltweit unzureichend ist und die bereits eingesetzte Erderwärmung schwere Folgen zeigt. Auch im Alltagsleben der Bundesrepublik sind zunehmende Extremwetterlagen mit starken Hitzeperioden, Großregenereignisse mit Überschwemmungen, aber auch Dürreperioden und andere Phänomene zu beobachten, die auf die Folgen des Klimawandels hinweisen.
Der Klimaschutzbericht 2009 zielt darauf ab die Klimaschutzsituation in Remscheid zu beschreiben und die in Remscheid stattfindenden Klimaschutzaktivitäten darzustellen. Der Bericht ist unter Mitarbeit verschiedener Akteure innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung erstellt worden. Adressaten des Berichts sind sowohl die Politik als auch Bürgerinnen und Bürger, die sich über Entwicklungen und Tendenzen im kommunalen Klimaschutz informieren möchten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Darstellung der Energie- und CO2-Emissionen für Remscheid. Exemplarisch wird hier der CO2-Ausstoß verschiedener Jahre dargestellt:
1990 14,54 Tonnen pro Einwohner
1995 14,07 Tonnen pro Einwohner
2000 12,39 Tonnen pro Einwohner
2005 11,50 Tonnen pro Einwohner
2006 11,56 Tonnen pro Einwohner
2007 11,15 Tonnen pro Einwohner
Den „Bericht zum Klimaschutz in Remscheid 2009“ in einer Papierversion gibt es kostenfrei bei Monika Meves, Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid, Telefon (02191) 16 – 33 13 und E-Mail umweltamt@str.de Ein Download ist hier möglich.
Wer sich mit der Modernisierung und energetischen Optimierung seines Gebäudes beschäftigt, stellt sich auch immer die Frage, welche zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse von Bund und Land bereitgestellt werden.
Eine erste Übersicht verschafft das Förderblatt, das aktuell vom Fachdienst Umwelt herausgegeben wird. Anschaulich ist auf diesem Blatt ein Gebäude abgebildet. An den jeweiligen Bauteilen sind die angebotenen Förderprogramme von Bund und Land farbig dargestellt, so dass man erkennen kann, ob und welche Programme in Frage kommen können. Auf der Rückseite sind dann die jeweiligen Förderprogramme kurz genannt.
Eine Thermografiekamera hält die für das menschliche Auge unsichtbare Infrarotstrahlung in einem farbigen Wärmebild fest und zeigt auf diese Weise die Verteilung der Wärmeflüsse. Die Farben von hellgelb über rot bis dunkelblau entsprechen den Oberflächentemperaturen und zeigen, wo mehr oder weniger Wärme aus der Gebäudehülle abgestrahlt wird. Je heller die Farbe, umso größer ist der Wärmeverlust. An Stellen, die auf der Thermografie weiß oder gelb erscheinen, muss also die Wärmedämmung dringend nachgebessert bzw. eine bestehende konstruktive Wärmebrücke beseitigt werden.
Architekten, Ingenieure und geschulte Handwerker stehen Hausbesitzern zur Seite, wenn die Immobilie für eine Energieoptimierung begutachtet werden soll.
Diese Beratung vor Ort am Gebäude umfassen eine Begutachtung des Objektes und eine Beurteilung des Ist- Zustandes, Vorschläge für energetische Verbesserungsmaßnahmen sowie Maßnahmeempfehlungen, die sinnvoll und wirtschaftlich sind. Auch gibt es eine Einschätzung der zu erwartenden Kostenreduzierung sowie eine Beratung über mögliche Förderprogramme.
Es gibt verschiedene Programme, die bezuschusst werden:
- Energiesparberatung vor Ort
- Gebäude-Check Energie
- Start-Beratung Energie
Der Energieausweis ist für die potenziellen Käufer und Mieter als auch für Eigentümer von Vorteil. Wer eine Wohnung oder ein Gebäude kaufen/mieten möchte, kann anhand der Angaben im Energieausweis und des so genannten Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes bekommen.
Das Ziel des Gebäudeenergieausweises ist es, die Vermietbarkeit von Wohnungen zu verbessern, den Wert von Gebäuden zu erhalten und dabei gleichzeitig die Umwelt und das Klima zu schützen.
Die Listen mit den Kontaktdaten der Energieausweis-Aussteller helfen Ihnen, einen geeigneten Berater zu finden.
Der Statusbericht mit seinem umfangreichen Zahlenwerk dient als Grundlage für weitere strategische Schritte zur Verbreitung der erneuerbaren Energien.
Nach einer Einführung werden im Statusbericht die verschiedenen Bereiche der erneuerbaren Energien vorgestellt, die statistischen Daten sind in Zeitreihen grafisch dargestellt und mit realisierten Projekten aus den vier Gebietskörperschaften abgerundet. Eine halbe Seite steht jeder Körperschaft zur Darstellung dieser Projekte zur Verfügung. Dabei werden kurze Erläuterungen gegeben und Fotos abgebildet. Ergänzend sind Kontaktadressen und Förderprogramme für Interessierte beigefügt. Die Bereiche sind Photovoltaik, Solarthermie, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biomasse-BHKW, Wasserkraft, Windkraft und Erdwärme.
Ein Exemplar des Statusberichts sowie der Fortschreibung erhalten Sie kostenfrei unter der Rufnummer (02191) 16 - 3313 und per E-Mail umweltamt@str.de
Die Feuchtigkeit kann durch Schäden in der Bausubstanz wie undichte Fugen, defekte Dachabdeckung oder durch falsches Lüften und Heizen entstehen. Sollte es sich um Gebäudeschäden handeln, dann ist auf jeden Fall die Ursache für den Missstand zu beheben. Es reicht nicht aus, den Schimmel nur zu entfernen.
Weitere Tipps zum Heizen, Lüften und zur Sanierung von Schimmelpilzbefall gibt es in einer neuen Broschüre des Umweltamtes. Außerdem ist eine Liste mit Ansprechpartnern für die Schimmelpilzsanierung erhältlich. Diese Informationen sind kostenfrei erhältlich bei Monika Meves im Umweltamt unter der Rufnummer (02191) 16 33 13 oder E-Mail umweltamt@str.de.
Hausbesitzer können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Systemen wählen: zum Beispiel Holzpelletheizungen, thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen. Wer keine Erneuerbaren Energien nutzen will, muss alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt, und dadurch einen geringeren Energiebedarf erreichen.
Die Bundesregierung möchte, dass bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigt und hat daher dieses Gesetz erlassen. Neben den klimaschonenden Aspekten, weil erneuerbare Energien verwendet werden, hat der Hausbesitzer auch den wirtschaftlichen Vorteil, dass die Kosten für die Beheizung des Gebäudes niedrig sind – er macht sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen!
Was Sie über die neue Energieeinsparverordnung wissen sollten:
- Wer benötigt Gebäudeenergieausweise?
- Wie wird der Energiebedarf festgestellt?
- Welche Fristen gibt es für bedarfsorientierte und verbrauchsbasierte Ausweise?
- Wer stellt Energieausweise aus?
- Anforderungen im Nichtwohnungsbau
- Inspektion von Klimaanlagen


