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Energieeinsparung und Altbausanierung
Förderbereich Altbausanierung
Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen.
Folgende Maßnahmen an den Gebäudeaußenteilen sind unter Beachtung der angesetzten Mindeststandards mit den genannten Förderpauschalen förderfähig:
Dach:
Die Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecke wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U ≤ 0,20 W/m2K erreicht. Wird ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,15 W/m2K erreicht, so erhöht sich der Zuschuss auf 20 € je qm gedämmter Fläche.
Fenster:
Der Einbau neuer Fenster wird mit 20 € je qm Fensterfläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Glas einschließlich Fensterrahmen) den Wert von UW,BW ≤ 1,0 W/m2K erreicht.
Werden Fenster mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von UW,BW ≤ 0,8 W/m2K (Glas einschließlich Fensterrahmen) eingebaut, so erhöht sich die Förderung auf 30 € je qm Fensterfläche.
Fassade:
Die Dämmung der Außenwände wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U ≤ 0,19 W/m2K erreicht. Wird ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,16 W/m2K erreicht, so erhöht sich der Zuschuss auf 20 € je qm gedämmter Fläche. Eine Kerndämmung wird mit 2 € je qm gefördert, wenn die Luftschicht den Wert von 5,0 cm übersteigt. Fensterlaibungen müssen eine Mindestdämmung von 2 cm erhalten (WLG 035).
Kellerdecke:
Die Dämmung der Kellerdecke wird mit 5 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U ≤ 0,25 W/m2K erreicht. Die Dämmung der Kellerdecke kann nur in Verbindung mit anderen Maßnahmen gefördert werden.
Weitere Fördermöglichkeiten:
-Der Einbau einer energiesparenden Lüftungsanlage mit mindestens 80% Wärmerückgewinnung und einer maximalen spezifischen Leistungsaufnahme von 0,45 Watt je Kubikmeter und Stunde wird je Wohneinheit mit 500 € gefördert
-Für die Durchführung von Blower-Door-Messungen (Luftdichtheitsprüfung) wird pauschal ein Zuschuss in Höhe von 250,- € gewährt
Bonus:
Bei der Durchführung von zwei oder mehr ganzheitlichen Dämmmaßnahmen (mindestens 90% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche werden energetisch saniert) wird ein zusätzlicher Bonus von 750 € für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus und 1.250 € für ein Mehrfamilienhaus gewährt.
Amt für Wohnungswesen
Herr Lohre, Zimmer E 401
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel.: 492 - 64 64
Fax.: 492 – 77 33
Das Antragsformular für die Altbausanierung ist als PDF abrufbar.

