Förderung:
Der Qualitätssicherer unterstützt die Bauherren und gibt die notwendigen Hinweise, ob z.B. Planungsfehler vorliegen oder sichtbare Baumängel vermieden werden können. Er komplettiert so das Team Architekt/Bauträger und ausführende Firmen und unterstützt die Bauherren bei der Umsetzung ihres Traumhauses durch seine unabhängige und umfassende Prüfung.
Bei dem zu fördernden Wohngebäude muss es sich um ein zu errichtendes Niedrigenergiehaus gemäß der jeweils gültigen städtischen Festsetzung im Stadtgebiet der Stadt Münster handeln. Die baulichen Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Konditionen:
Die Förderung beträgt pauschal 550,- Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Bei dem zu fördernden Wohngebäude muss es sich um ein zu errichtendes Niedrigenergiehaus gemäß der jeweils gültigen städtischen Festsetzung im Stadtgebiet der Stadt Münster handeln. Die baulichen Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Konditionen:
Die Förderung beträgt pauschal 550,- Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Antragstellung:
Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Alfred Lohre
Tel.: 492 - 64 64, Fax: 492 – 77 33
Dort erhalten Sie auch die Liste der Qualitätssicherer in Münster.
Amt für Wohnungswesen
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Alfred Lohre
Tel.: 492 - 64 64, Fax: 492 – 77 33
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