Folgende Maßnahmen an den Gebäudeaußenteilen sind unter Beachtung der angesetzten Mindeststandards mit den genannten Förderpauschalen förderfähig:
Dach:
Die Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecke wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U ≤ 0,20 W/m2K erreicht. Wird ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,15 W/m2K erreicht, so erhöht sich der Zuschuss auf 20 € je qm gedämmter Fläche.
Fenster:
Der Einbau neuer Fenster wird mit 20 € je qm Fensterfläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Glas einschließlich Fensterrahmen) den Wert von UW,BW ≤ 1,0 W/m2K erreicht.
Werden Fenster mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von UW,BW ≤ 0,8 W/m2K (Glas einschließlich Fensterrahmen) eingebaut, so erhöht sich die Förderung auf 30 € je qm Fensterfläche.
Fassade:
Die Dämmung der Außenwände wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U ≤ 0,19 W/m2K erreicht. Wird ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,16 W/m2K erreicht, so erhöht sich der Zuschuss auf 20 € je qm gedämmter Fläche. Eine Kerndämmung wird mit 2 € je qm gefördert, wenn die Luftschicht den Wert von 5,0 cm übersteigt. Fensterlaibungen müssen eine Mindestdämmung von 2 cm erhalten (WLG 035).
Kellerdecke:
Die Dämmung der Kellerdecke wird mit 5 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U ≤ 0,25 W/m2K erreicht. Die Dämmung der Kellerdecke kann nur in Verbindung mit anderen Maßnahmen gefördert werden.
Weitere Fördermöglichkeiten:
-Der Einbau einer energiesparenden Lüftungsanlage mit mindestens 80% Wärmerückgewinnung und einer maximalen spezifischen Leistungsaufnahme von 0,45 Watt je Kubikmeter und Stunde wird je Wohneinheit mit 500 € gefördert
-Für die Durchführung von Blower-Door-Messungen (Luftdichtheitsprüfung) wird pauschal ein Zuschuss in Höhe von 250,- € gewährt
Bonus:
Bei der Durchführung von zwei oder mehr ganzheitlichen Dämmmaßnahmen (mindestens 90% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche werden energetisch saniert) wird ein zusätzlicher Bonus von 750 € für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus und 1.250 € für ein Mehrfamilienhaus gewährt.
Amt für Wohnungswesen
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Alfred Lohre
Tel.: 492 - 64 64, Fax: 492 – 77 33
Dort erhalten Sie auch die Liste der Energieberater in Münster.
Das Förderprogramm 'Erdgas-Umweltbonus', welches die Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) seit gut einem Jahr anbieten, wird um ein weiteres Jahr verlängert. Darüber hinaus wird der Förderbetrag für Umstellung oder Neubau mit Brennwerttechnik von bisher 250 Euro auf 400 Euro erhöht.
Förderanträge zu den neuen Konditionen können im Zeitraum vom 01.10.2011 bis 31.12.2012 gestellt werden. Die Inbetriebnahme der Heizung muss bis zum 31.03.2013 erfolgt sein. Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Maßnahmen/Neuanschaffung gestellt werden. Die Förderzusagen werden schriftlich erteilt. Die höhere Förderung gilt für alle Anträge, die seit dem 01.10.2011 eingereicht wurden.
Das Förderprogramm 'Erdgas-Umweltbonus' kann für folgende Vorhaben in Anspruch genommen werden:
1. Förderung für innovative Erdgas-Technologien - Für ThermokonzeptPlus-Kunden: Bei Abschluss eines ThermokonzeptPlus-Vertrages 'Mikro-BHKW' erhält der Stadtwerke-Kunde einen Bonus in Höhe von 1000,- Euro. Der Bonus wird mit den ersten Abschlagszahlungen des Kunden verrechnet.
2. Förderung moderner Erdgas-Brennwertkessel mit und ohne Solarthermie: Wer seine nicht Erdgas-betriebene Heizung auf einen energieeffizienten Erdgas-Brennwertkessel umstellt, erhält einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 400,- Euro. Den gleichen Bonus beziehen Bauherren bei Neubauten für die Inbetriebnahme eines Erdgas-Brennwertkessels in Kombination mit Solarthermie. Die Förderung wird auch in Verbindung mit dem Abschluss eines Thermokonzept-Vertrages 'Neubau/Sanierung' gewährt. Hierbei muss die Wärmeerzeugung mit einem Erdgas-Brennwertgerät bei der Umstellung der bestehenden Anlage bzw. mit einem Brennwertgerät mit thermischer Solarenergienutzung bei Neubauten vorgenommen werden.
Stadtwerke Münster GmbH
Service - Privatkunden
Hafenplatz 1
48155 Münster
Tel.: 6 94 -1234
eMail: privatkunden@stadtwerke-muenster.de
Bei dem zu fördernden Wohngebäude muss es sich um ein zu errichtendes Niedrigenergiehaus gemäß der jeweils gültigen städtischen Festsetzung im Stadtgebiet der Stadt Münster handeln. Die baulichen Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Konditionen:
Die Förderung beträgt pauschal 550,- Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Amt für Wohnungswesen
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Alfred Lohre
Tel.: 492 - 64 64, Fax: 492 – 77 33
Dort erhalten Sie auch die Liste der Qualitätssicherer in Münster.

