Der Energieausweis Was ist das überhaupt? Wer braucht ihn? Wo bekomme ich ihn? Was ist der Energieausweis?
Die Einführung des Energieausweises soll hier Abhilfe schaffen. Der Energieausweis ermöglicht eine einfache und objektive Beurteilung des energetischen Gebäudezustands und ermöglicht dem Mieter, die künftigen Heiz- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Eigentümern und Vermietern hilft er, den Zustand ihrer Immobilie zu bewerten. Modernisierungstipps im Anhang des Ausweises zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung des energetischen Standards und damit zur Wertsteigerung auf. Wann brauchen Sie den Energieausweis? Exkurs: Hinweis zur Änderung der EnEV Wie wird der Energieausweis berechnet? Der Energiebedarf setzt sich zusammen aus einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Neben dem Endenergiebedarf eines Gebäudes, also der nach technischen Regeln berechneten, vom konkreten Gebäude jährlich benötigten Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben. Dieser enthält zusätzlich die Energiemenge, die für Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung des Energieträgers (z.B. Heizöl oder Erdgas) nötig ist. Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch durch die Nutzer des Gebäudes bewertet. Der Energieverbrauch der vorherigen drei oder mehr Jahre wird klimabereinigt in einen Energieverbrauchskennwert umgerechnet. Dieser Wert ist abhängig vom individuellen Nutzerverhalten und macht keine Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes. Für Bestandsgebäude gilt eine eingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein Ausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs notwendig. Die gültige EnEV regelt für beide Verfahren die Berechnungsvorschriften. Wie bekommen Sie ihn? Die Deutsche Energieagentur (dena) führt eine zentrale Datei, in der austellungsberechtigte Berater gelistet sind. Zur Qualitätssicherung wurde ein Gütesiegel eingeführt: Energieausweise mit diesem Gütesiegel beziehen sich grundsätzlich auf den aussagekräftigeren Energiebedarf des Gebäudes. Die Datenaufnahme muss persönlich und vor Ort durch den Aussteller des Energieausweises erfolgen. Modernisierungsempfehlungen müssen in zwei alternativen Modernisierungspaketen zusammengefasst werden. Eine vierseitige Dokumentation und eine persönliche Erläuterung sind Voraussetzung. Bevor ein Energieausweis das dena-Gütesiegel erhält, wird er von der dena einem elektronischen Plausibilitätscheck unterzogen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten stellt die dena auch an den Energieausweis-Aussteller Anforderungen, welche über die grundsätzlichen Forderungen der EnEV hinausgehen. So dürfen nur qualifizierte Berater Energieausweise mit dem dena-Gütesiegel ausstellen, die zusätzlich eine entsprechende Weiterbildung bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder eine Ausbildung zum Energieberater im Handwerk nachweisen, ihre Unabhängigkeit zum Auftraggeber verpflichtend garantieren sowie eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Energieausweis-Aussteller, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten die Berechtigung Energieausweise mit dem dena-Gütesiegel auszustellen - sie können in der Expertensuche der dena separat ausgewählt werden. Link(s) zu diesem Artikel: Download(s) zu diesem Artikel: |

