Förderung von Fotovoltaik durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Vergütung von Solarstrom durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Förderung: Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:
Ab dem 01.05.2012 erfolgt zudem eine kontinuierliche Vergütungsdegression von 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Durch die Einführung des Marktintegrationsmodells und dem Wegfall der Eigenverbrauchsvergütung gilt die EEG-Vergütung für Dachanlagen bis 10 kW nur für 80% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei Anlagen von 10 kW bis 1.000 kW 90%. Antragstellung: Die Vergütung wird durch den Stromnetzbetreiber gezahlt Information: Seit dem 01. Januar 2012 ist die novellierte Fassung des Erneuerbaren
Energien Gesetzes (EEG) in Kraft. Wesentliche Änderungen gegenüber dem
EEG von 2009 sind für den Bereich der Fotovoltaik:
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