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Wiederaufnahme der Förderung von Solarkollektoren, Biomasseanlagen und effizienten Wärmepumpen
Bundestag hebt Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm auf
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm, die seit 03.05.2010 bestand, aufgehoben. Damit kann die Förderung umweltfreundlicher Heizanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, fortgeführt werden. Anträge können ab dem 12.07.2010 gestellt werden. Für diese gelten allerdings neue, strengere Richtlinien.

Weiterhin gefördert werden: 
  • effiziente Wärmepumpen
  • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung 
  • Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
  • innovative Solarkollektoranlagen
  • Pelletkessel
  • Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
  • Holzhackschnitzelkessel

Nicht mehr gefördert werden: 
  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
  • Solarkollektoren, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen
  • luftgeführte Pelletöfen
  • Scheitholzvergaserkessel
  • weniger effiziente Wärmepumpen 

Für Anträge, die vor dem 12.07.2010 gestellt, jedoch noch nicht bewilligt wurden, gilt: 
  • Anträge, die vor dem Förderstopp (bis einschließlich 03.05.2010) gestellt wurden, werden nach den alten Richtlinien bearbeitet.
  • Anträge, die nach dem 03.05.2010 und vor dem 12.07.2010 gestellt wurden, werden abgelehnt.
 
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