Förderung von Biomasse-KWK durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus Biomasse durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Förderung: Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu. Für Strom aus Biomasse beträgt die Grundvergütung:
Dauer der Vergütung: 20 Jahre Antragstellung: Die Vergütung erfolgt durch den Stromnetzbetreiber Link(s) zu diesem Artikel: |

