Münster
KLIMA sucht SCHUTZ
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„Der Klimaschutz hat in Münster ein Gesicht bekommen!“
Münster packt's!
Der Bürgerpakt für Klimaschutz

Wir alle können gemeinsam den Klimawandel aufhalten und unsere Umwelt weiterhin lebenswert erhalten.

Energiesparberatung
Persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale

Stadthaus 3 (Kundenzentrum)
Albersloher Weg 33
48155 Münster
montags von 9 - 16.00 Uhr

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Förderung von Biomasse-KWK durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus Biomasse durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Förderung: 
Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu.

Für Strom aus Biomasse beträgt die Grundvergütung:

elektr. Leistung
Vergütung
in ct/kWh
bis 150 kWel
14,30
> 150 - 500 kWel
12,30
> 500 kWel - 5 MWel 11,00
> 5 MWel - 20 MWel 6,00


Ergänzt wird die Grundvergütung  durch weitere Boni, die teilweise miteinander kombinierbar sind.


Dauer der Vergütung: 20 Jahre
Antragstellung: 
Die Vergütung erfolgt durch den Stromnetzbetreiber
 
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