Kreis Gütersloh

28.09.2018: Das Baukindergeld - die neue Eigenheimzulage 2018

Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Das dazugehörende Programm trägt den Namen "KfW 424". Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung.

Die Details:

  • Familien mit mindestens einem Kind,
  • die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben,
  • deren zu versteuerndes Einkommen 90.000 Euro (bei 1 Kind) im Jahr nicht übersteigt,
  • erhalten 10 Jahre lang pro Kind 1.200 Euro im Jahr.
  • Bei Familien mit einem Kind sind das insgesamt 12.000 Euro, mit zwei Kindern 24.000 Euro.
  • Die Immobilie muss nach dem 01.01.2018 gekauft worden sein.
  • Bei Neubauten muss die Baugenehmigung nach dem 01.01.2018 erteilt worden sein.
  • Die Beantragung erfolgt über das Zuschuss-Portal der KfW.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld.