Kreis Coesfeld

Clever Wohnen mit dem Energieausweis

04.07.2008/Kreis Coesfeld. Er war schon immer bei Neubau, Sanierung und Umbau hilfreich, jetzt ist seine Ausstellung in vielen Fällen verbindlich: Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis erstmals verpflichtend für alle Wohngebäude eingeführt, die vor 1965 gebaut worden sind. Wer solche Immobilien künftig vermieten oder verkaufen möchte, muss vor Abschluss des Vertrages den Energieausweis vorlegen können. Für Wohngebäude, die ab 1965 errichtet wurden, kommt der Energieausweis dann zum 1. Januar 2009.

Der Energieausweis wird schrittweise verpflichtend eingeführt, seitdem am 1. Oktober 2007 die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft getreten ist. Was hier zu beachten ist, welche Übergangsfristen und welche Arten von Ausweisen es gibt, stellt ein neuer Flyer der Gemeinschaftsinitiative „Clever Wohnen im Kreis Coesfeld“ dar. Dieser ist nun bei den Projektpartnern - dem Kreis Coesfeld und der Kreishandwerkerschaft -, aber auch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhältlich. Grundsätzlich werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden, die nach dem Energiebedarf oder nach dem Energieverbrauch des Gebäudes ausgestellt werden. Beim Energiebedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle (Fenster, Wärmedämmung) und haustechnischen Anlagen (Heizung, Warmwasserbereitung) nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Beim Energieverbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauch-Kennwertes: Dieser wird aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung ermittelt - bei Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, werden auch Beleuchtung und Klimatisierung hinzugenommen. Dabei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Die Kosten für Energieausweise fallen je nach Art des Ausweises, Gebäudetyp und Gebäudegröße unterschiedlich aus. Energieverbrauchsausweise sind für Ein- und Zweifamilienhäuser ab etwa 50 Euro zu erhalten, Energiebedarfsausweise ab etwa 250 Euro. Energieausweise dürfen unter anderem Architekten, Ingenieure und Energieberater im Handwerk ausstellen. Einmal ausgestellt, besitzt der Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren.

„Wenn Anmietung oder Kauf einer Immobilie anstehen, dann sind die jeweiligen Energiekosten ein ganz wesentliches Entscheidungskriterium“, erläutert Bernd Küppers von der Abteilung Kreisentwicklung des Kreises Coesfeld - und gibt allen Interessierten einen Tipp: Die EnergieAgentur.NRW hat im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums unter www.energieagentur.nrw.de/energieausweis ein Info-Portal im Internet eingerichtet. Hier gibt es unter anderem einen Check, mit dem geprüft werden kann, ob die eigene Immobilie einen Energieausweis benötigt. Weitere Informationen finden sich auch unter: www.clever-wohnen-kreis-coesfeld.de