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Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Förderrichtlinie zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
 Förderung:

Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Wohngebäudebestand durch eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und eine Modernisierung der vorhandenen Haustechnik. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist gebunden an die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater. Einzelheiten können Sie der diesbezüglichen Förderrichtlinie und dem Infoblatt der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (s. u.) entnehmen. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der

Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Fachbereich Planen Bauen Umwelt
Herr Uwe Schiewe
Tel.: 05245 - 444 199
E-Mail: Uwe.Schiewe@gt-net.de

 

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