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Stadt Gütersloh
Förderrichtlinie zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
 Förderung:

Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Wohngebäudebestand durch eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und eine Modernisierung der vorhandenen Haustechnik. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist gebunden an die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater. Nähere Informationen erhalten Sie 

bei der Stadt Gütersloh
Fachbereich Umweltschutz
Herr Bernd Schüre
Tel.: 05241 - 82 2089
E-Mail: Bernd.Schuere@gt-net.de

und über den nachstehenden Link.

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