Optimale Einstellung für Firefox ist "Auf Seitengröße verkleinern".
Optimale Einstellung für Internet Explorer ist "75%".
Kreis Gütersloh: „Schöner heizen, leiser sparen – alles bestens, weil geregelt“: Mit diesem Slogan werben der Kreis Gütersloh und die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik seit gut einem Monat für die Optimierung von Heizungsanlagen in Wohnhäusern. Ein Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 25 Prozent macht Hausbesitzern die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen schmackhaft. Bei Rechnungstellung ab dem 1. April 2010 ändern sich die Förderbedingungen. „Trotzdem ist es weiterhin lohnenswert, die Energie-Einsparpotenziale zu nutzen“, erklärt Ursula Thering von der Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh. „Bei geringen Investitionskosten können je nach Anlage 10 bis 20 Prozent Energiekosten eingespart werden.“
Was ändert sich zum 1. April 2010? Es werden zwar weiterhin 25 Prozent der Kosten der Heizungsoptimierung erstattet, nun allerdings erst ab einer Rechnungssumme von 600 Euro (statt bisher 400 Euro). Eine Förderung ist zukünftig nur noch bei Brennwert- und Niedertemperaturkesseln vorgesehen, die vor dem 1. Januar 2005 installiert worden sind. Weiterhin wird die Durchführung des hydraulischen Abgleichs zur Pflicht. Darüber hinaus müssen alle Maßnahmen zur Effizienzverbesserung umgesetzt werden, die ein Fachbetrieb im Rahmen des Heizungs-Checks nach DIN empfiehlt.
„Die objektive und umfassende Inspektion beinhaltet Messungen am Wärmeerzeuger sowie Sichtprüfungen am Wärmeverteiler und an den Wärmeübergabestellen“, erklärt Gerd Lemmen, stellvertretender Obermeister der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Gütersloh. Der Check mündet in eine standardisierte Bewertung mit einem Punkteschema. „Mit Hilfe dieses Verfahrens können meine Kollegen und ich anschließend konkrete Empfehlungen für die Optimierung der jeweiligen Heizung aussprechen“, erläutert der Fachmann weiter. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: Die Regelung oder Neuinstallation der Heizungspumpe, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, der Einbau voreinstellbarer Thermostatventile oder der Austausch des Kessels.
Welche Heizungsinstallateure der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik die DIN-gerechte Inspektion durchführen, erfahren Interessenten auf der Internetplattform des Kreises unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh (Bereiche Downloads und Förderung). Fragen beantworten zudem die Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh unter Tel. 05241 -85 2762 oder E-Mail Ursula.Thering@gt-net.de sowie die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik unter Tel. 05242 – 2001 bzw. meyer.lemmen@t-online.de.
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