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Zum 1. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung, kurz EnEV 2009, in Kraft getreten. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten wurden damit verschärft. Eine Broschüre des Kreises Gütersloh informiert Bauherren und Hausbesitzer über wesentliche Änderungen.
Bei Neubauten muss zum Beispiel der Energiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007. Das erfordert eine bessere Wärmedämmung sowie eine effizientere Haustechnik als bisher.
Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle von Altbauten durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert.
Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Hauseigentümer abgeben und damit bestätigen, dass sie die neue EnEV beim Neubau oder bei der Sanierung eingehalten haben.
Weitere Details zu diesen und weiteren Regeln sind der Broschüre „Änderungen der Energieeinsparverordnung 2009“ des Kreises Gütersloh zu entnehmen.
Die achtseitige Broschüre steht auf der Internetplattform www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh als Download zur Verfügung. Sie kann aber auch unter Tel. 05241 – 85 2762 oder E-Mail Ursula.Thering@gt-net.de beim Kreis angefordert werden.

