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Energieeffizient Sanieren - Kredit/Investitionszuschuss
Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
 Förderung:

Zinsgünstiges Darlehen oder Investitionszuschuss:

Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und hat die Minderung des CO2-Ausstoßes zum Ziel.

Gefördert werden zwei verschiedene Varianten:

Variante A:   

Gefördert wird die energetische Modernisierung von Gebäuden zum „KfW-Effizienzhaus 115“, „KfW-Effizienzhaus 100“, „KfW-Effizienzhaus 85“ sowie zum „KfW-Effizienzhaus 70“ und „KfW-Effizienzhaus 55“. Das bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT' gemäß aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Verhältnis zu einem Referenzgebäude nicht überschreiten darf, siehe Tabelle unten. Hierfür ist eine Förderung über den zinsgünstigen Kredit möglich.

Förderstufe KfW-Effizienzshaus
KfW - 115
KfW - 100 KfW - 85
KfW - 70
KfW - 55
Qp Jahresprimärenergiebedarf 115% 100% 85% 70% 55%
HT' spez. Transmissionswärmeverlust
130% 115% 100% 85% 70%
Quelle: KfW-Bankengruppe


Variante B:
Gefördert werden sowohl die Umsetzung von Einzelmaßnahmen sowie die Kombination der Maßnahmen (freie Auswahl ist möglich):

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmdämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe (mindestens Klasse B)
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (ab 01.04.2012)


Die Förderung kann in Form eines zinsgünstigen Kredits oder für bestimmte Maßnahmen in Form eines Investitionszuschusses in Anspruch genommen werden:


Zinsgünstiger Kredit:

  • der Kreditbetrag beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. jedoch 75.000 € je Wohneinheit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Für  die Umsetzung von Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen beträgt der Kreditbeitrag max. 50.000 € pro Wohneinheit.
  • es gilt der aktuelle Programmzinssatz der KfW-Förderbank
  • der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit fest
  • die Kreditlaufzeit beträgt 8,10, 20 oder 30 Jahre (davon 1-8 Tilgungsfreijahre je nach Laufzeit)


Für Variante A wird zu dem Kredit ein Tilgungszuschuss gewährt (Programm Nr. 151/152):

  •  der Tilgungszuschuss beträgt 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus115 (EnEV 2009)
  • der Tilgungszuschuss beträgt 5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus100 (EnEV 2009) 
  • der Tilgungszuschuss beträgt 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus85 (EnEV 2009)
  • der Tilgungszuschuss beträgt 10 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus70 (EnEV 2009)
  • der Tilgungszuschuss beträgt 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus55 (EnEV 2009)


 

Investitionszuschuss (Programm Nr. 430):

  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009): 10,0 % (max. 7.500 €/WE)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009): 12,5 % (max. 9.375 €/WE)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009): 15,0 % (max. 11.250 €/WE)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009): 17,5 % (max. 13.125 €/WE)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009): 20,0 % (max. 20.000 €/WE)
  • Einzelmaßnahmen: 7,5% (max. 3.750 €/WE)


Förderung der Baubegleitung (Programm Nr. 431):

Die Förderung einer Baubegleitung ist seit Januar 2012 im Rahmen des Programms 431 der KfW möglich.

 Antragstellung:
Beantragung des Kredits bei Banken und Sparkassen


Beantragung des Zuschusses direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt

Tel.: 01801-335577 (für 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk können abweichen)
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