Mit dem Förderprogramm Solarthermie stellt die SGV auch im Jahr 2012 Fördermittel für 200 solarthermische Anlagen in Versmold zur Verfügung.
Unter Solarthermie versteht man die Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung (die'Schwestertechnik' Photovoltaik beschreibt dagegen die Umwandlung von Sonnenenergie in Stromgewinnung). Dabei wird – vereinfacht beschrieben – das Kaltwasser über eine Pumpe durch eine Sonnenkollektor-Anlage geführt.
Die Zuschusssumme beträgt je Anlage 250 €, das Gesamtvolumen der Förderung beläuft sich demnach auf 50.000€.
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Die SGV bezuschusst die Einrichtung neuer, erdgasbetriebener Wärmeerzeugungsanlagen, welche über innovative, energieeffiziente Erdgastechnologien verfügen.
Förderfähig sind Haus- und Wohnungseigentümer im Erdgasverteilernetz der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH (SGV), die die Umrüstung der eigengenutzen Heizungsanlagen von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine mit Erdgas betriebene Brennwerttechnik-Heizungsanlage oder den Einbau einer derartigen Wärmeerzeugungsanlage im Neubau vornehmen.
Die maximale Gesamtfördersumme im Rahmen des Förderprogramms 'SGV- Klimaprogramm – Umstellung von Heizöl oder einem anderen Energieträger auf Erdgas' ist begrenzt.
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH
Nordfeldstraße 5
33775 Versmold
Ansprechpartner:
Sebastian Kirchmann, Tel.: 05423 9519-35
E-Mail-Adresse: kirchmann@stadtwerke-versmold.de
Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Wohngebäudebestand durch eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und eine Modernisierung der vorhandenen Haustechnik. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist gebunden an die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater. Nähere Informationen erhalten Sie
bei der Stadt Gütersloh
Fachbereich Umweltschutz
Herr Bernd Schüre
Tel.: 05241 - 82 2089
E-Mail: Bernd.Schuere@gt-net.de
und über den nachstehenden Link.
Grundsätzlich werden Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung von Altbauten und im Bereich der Heizungstechnik gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Stadt Halle (Westf.)
Fachbereich Umwelt
Herr Stephan Borghoff
Tel.: 05201 - 183 136
E-Mail: Stephan.Borghoff@gt-net.de
und über den nachstehenden Link zu den Förderrichtlinien
Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Wohngebäudebestand durch eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und eine Modernisierung der vorhandenen Haustechnik. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist gebunden an die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater. Einzelheiten können Sie der diesbezüglichen Förderrichtlinie und dem Infoblatt der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (s. u.) entnehmen. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Fachbereich Planen Bauen Umwelt
Herr Uwe Schiewe
Tel.: 05245 - 444 199
E-Mail: Uwe.Schiewe@gt-net.de
Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Wohngebäudebestand im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück durch eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und eine Modernisierung der vorhandenen Haustechnik. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist gebunden an die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie). Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt
Frau Dorothee Kohlen
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 - 963 234
E-Mail: Dorothee.Kohlen@gt-net.de
und über den nachstehenden Link.
Die Stadt Rietberg fördert Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Einzelheiten können der Förderrichtlinie entnommen werden (s. u.). Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der
Stadt Rietberg
Herr Martin Brandis
Tel.: 05244 - 905 919
E-Mail: rietberg.energie@vz-nrw.de
Aus aktuellem Anlass weist Herr Brandis am 13.10.2009 auf Folgendes hin:
Solaranlagen, Holzpelletanlagen oder Wärmepumpen sind in Neubauten förderfähig. Ausnahme: Anlagen, deren Einbau nach den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetztes (EEWärmeG) vorgeschrieben sind, können nicht von der Stadt Rietberg gefördert werden. Dieses Gesetz ist für alle Neubauten von Bedeutung, für die Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2008 gestellt wurde. Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Neubauten können daher ausschließlich in solchen Gebäuden gefördert werden, bei denen die Anforderungen des EEWärmeG auf andere Weise, z. B. durch verbesserte Wärmedämmung, erfüllt werden.
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die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Erdgas, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Wärmepumpenheizung vornehmen. Dies gilt in den Gebieten, in denen die RWE Vertrieb AG die Strom-Grundversorgung nach § 36 EnWG vornimmt. Die Erneuerung einer vorhandenen Wärmepumpenheizung wird nicht gefördert.
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die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlage Erdgas-Grundversorgungsgebiet der RWE Vertrieb AG vornehmen. Die Erneuerung einer vorhandenen Gasheizung wird nicht gefördert.
Die Förderbeträge und weitere Bedingungen können den Informationsblättern der RWE (siehe unten) entnommen werden oder bei direkt bei der RWE nachgefragt werden.
RWE Vertrieb AG
Hellweg 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel: 05242-951 3406
www.rwe.de/klimabonus
Tel.: 01801 / 888887 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Mobilfunkgebühren)
Die Technischen Werke Osning in Halle (Westf.) fördern den Austausch einer Heizungsanlage, wenn dadurch von einem anderen Energieträger auf Erdgas gewechselt wird. Weitere Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei den
Technischen Werken Osning GmbH
Gartnischer Weg 127
33790 Halle (Westf.)
Tel.: 05201/858-0
E-Mail: info@two.de
und über den nachstehenden Link.
Die Elektrizitätsversorgung Werther GmbH - Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bielefeld und der Stadt Werther - fördert den erstmaligen Einbau einer Wärmerückgewinnungsanlage in Neu- und Altbauten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Nähere Informationen erhalten Sie
bei den Stadtwerken Bielefeld GmbH
Haus der Technik
Herr Volker Thesing
Tel.: 0521 - 514756
E-Mail: Volker.Thesing@stadtwerke-bielefeld.de
und über die nachstehenden Links.

