Zinsgünstiges Darlehen oder Investitionszuschuss:
Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und hat die Minderung des CO2-Ausstoßes zum Ziel.
Gefördert werden zwei verschiedene Varianten:
Variante A:
Gefördert wird die energetische Modernisierung von Gebäuden zum „KfW-Effizienzhaus 115“, „KfW-Effizienzhaus 100“, „KfW-Effizienzhaus 85“ sowie zum „KfW-Effizienzhaus 70“ und „KfW-Effizienzhaus 55“. Das bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT' gemäß aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Verhältnis zu einem Referenzgebäude nicht überschreiten darf, siehe Tabelle unten. Hierfür ist eine Förderung über den zinsgünstigen Kredit möglich.
| Förderstufe KfW-Effizienzshaus |
KfW - 115 |
KfW - 100 | KfW - 85 |
KfW - 70 |
KfW - 55 |
| Qp Jahresprimärenergiebedarf | 115% | 100% | 85% | 70% | 55% |
| HT' spez. Transmissionswärmeverlust |
130% | 115% | 100% | 85% | 70% |
Quelle: KfW-Bankengruppe
Variante B:
Gefördert werden sowohl die Umsetzung von Einzelmaßnahmen sowie die Kombination der Maßnahmen (freie Auswahl ist möglich):
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Wärmedämmung der Außenwände
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Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
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Wärmdämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
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Erneuerung der Fenster
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Einbau einer Lüftungsanlage
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Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe (mindestens Klasse B)
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Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (ab 01.04.2012)
Die Förderung kann in Form eines zinsgünstigen Kredits oder für bestimmte Maßnahmen in Form eines Investitionszuschusses in Anspruch genommen werden:
Zinsgünstiger Kredit:
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der Kreditbetrag beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. jedoch 75.000 € je Wohneinheit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen beträgt der Kreditbeitrag max. 50.000 € pro Wohneinheit.
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es gilt der aktuelle Programmzinssatz der KfW-Förderbank
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der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit fest
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die Kreditlaufzeit beträgt 8, 10, 20 oder 30 Jahre (davon 1-8 Tilgungsfreijahre je nach Laufzeit)
Für Variante A wird zu dem Kredit ein Tilgungszuschuss gewährt (Programm Nr. 151/152):
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der Tilgungszuschuss beträgt 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus115 (EnEV 2009)
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der Tilgungszuschuss beträgt 5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus100 (EnEV 2009)
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der Tilgungszuschuss beträgt 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus85 (EnEV 2009)
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der Tilgungszuschuss beträgt 10 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus70 (EnEV 2009)
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der Tilgungszuschuss beträgt 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus55 (EnEV 2009)
Investitionszuschuss (Programm Nr. 430):
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Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009): 10,0 % (max. 7.500 €/WE)
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Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009): 12,5 % (max. 9.375 €/WE)
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Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009): 15,0 % (max. 11.250 €/WE)
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Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009): 17,5 % (max.13.125 €/WE)
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Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009): 20,0 % (max. 20.000 €/WE)
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Einzelmaßnahmen: 7,5% (max. 3.750 €/WE)
Förderung der Baubegleitung (Programm Nr. 431):
Die Förderung einer Baubegleitung ist seit Januar 2012 im Rahmen des Programms 431 der KfW möglich.
Beantragung des Zuschusses direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt
Tel.: 01801-335577 (für 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk können abweichen)
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden pauschal mit 1.000 € gefördert, wenn sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800
Mit dem Förderprogramm 'Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung' gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen. Ein Sachverständiger im Sinne dieses Förderprogramms ist z.B. ein im Bundesprogramm 'Vor-Ort-Beratung' zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigte Person.
Die Antragstellung erfolgt nach Abschluss der Planung und Baubegleitung (spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung) online über die Internetseiten der KfW.
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen.
- Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Wärmedämmung
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.)
- Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu verringern, z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt
- Behebung baulicher Mängel, z. B. in Hinblick auf Schadstoffsanierungbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.Bei der Durchführung der Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten.
Umfang und Konditionen
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Mindestkredit: 2.500 €
- Höchstbetrag: 75.000 €
- 10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
- 20 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
- 8 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
- Bei Darlehen mit 8 und 10 Jahren Laufzeit ist der Zins fest für die gesamte Laufzeit. Bei Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit erfolgt eine Zinsfestschreibung für die ersten 10 Jahre.
Zinssätze für Endkreditnehmer in % p.a.:
| Laufzeit in Jahren | Zinssatz (nominal) | Zinssatz (effektiv) |
| 8 bis 8,25 | 3,18 | 3,22 |
| 10 bis 10,25 | 2,88 | 2,91 |
| 20 bis 20,25 | 3,23 | 3,27 |
- Nach Ablauf des Tilgungsfreijahres in gleichen Monatsraten.
- 100 %- Bereitstellungsprovision:
- 0,25 % pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird
Zinsgünstiges Darlehen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer/-innen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für die der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde und deren Einkommen die Einkommensgrenzen des § 13 Abs.1 WFNG NRW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen) nicht übersteigt.
Umfang der Förderung:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, z.B.:
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Wärmedämmung der Außenwände
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Wärmedämmung der Kellerdecke und der erdberührenden Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke
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Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
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Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren
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Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auf der Basis von Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme sowie erneuerbare Energien
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Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen
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Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden
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Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen
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Erneuerung und der erstmalige Anbau eines barrierefreien Freisitzes im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände
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Ausbau- und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches
Die Anforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind jeweils einzuhalten. Der Nachweis hierüber muss durch einen Sachverständigen erfolgen, der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Die Maßnahmen sind durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen.
Darlehenshöhe und Konditionen:
Das Darlehen beträgt maximal 40.000 € pro Wohnung, höchstens 80% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehensbeträge unter 2.500 € werden nicht ausgezahlt. Die Zinsen betragen 0,5 % p.a. wahlweise für einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren nach Fertigstellung der Maßnahmen, danach zwei Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, maximal 6% p.a.. Die Tilgung beträgt 2 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
Auszahlung:
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 30% bei Beginn der Maßnahmen, zu weiteren 60 % nach Fertigstellung der Maßnahmen und zu den restlichen 10% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises durch die Bewilligungsbehörde.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung in der sich das zu fördernde Objekt befindet.
Ihren jeweiligen Ansprechpartner können Sie über den unten stehenden Link nach Auswahl der Stadt, bzw. des Kreises erreichen.
Innerhalb des KfW-Programms 'Erneuerbare Energien' wird im Programmteil 'Standard' die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert. Mit dem Programmteil 'Premium' werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien unterstützt.
Im Programmteil 'Premium' wird die Errichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse wie z.B. Holzpellets ab einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW gefördert.
Förderkonditionen:
- der Kreditbetrag beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
- der Kredithöchstbetrag beträgt i.d.R. jedoch max. 10 Mio. €
- der Zinssatz ist bonitätsabhängig und wird zunächst für 10 Jahre festgeschrieben
- für förderfähige Biomasse-Anlagen wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 € je kW, max. jedoch 50.000 € je Einzelanlage gewährt (Grundförderung)
- bei der Bonusförderung wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 € je kW (niedrige Staubemissionen) bzw. 10 € je kW (Pufferspeicher mit mind. 30l/kW Nennleistung) gewährt
- bis zu 5, 10 oder 20 Jahre (1-3 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit)
Die Landesförderung progres.nrw Markteinführung wurde am 13.10.2011 planmäßig für das Jahr 2011 beendet.

