Kreis Gütersloh
EnergieAgentur.NRW
Hotline Gebäudesanierung
Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr
01803 - 19 00 00
(9 ct/min., Mobilfunkpreise abweichend)
Gemeinschaftsaktion 'Mein Haus spart'
Besuchen Sie die Baumesse im A2 Forum in Rheda-Wiedenbrück
vom 10. bis 12.02.2012

 

Energiespar-Hotline
05241 - 85 27 62
Kreis Gütersloh
Koordinierungsstelle
Energie und Klima
Ursula Thering
Gütersloh » DAS PROJEKT » Gebäudehülle » Wärmedämmung
Diese Seite empfehlenZurückStartseite ALTBAUNEU Gütersloh
Klick auf Bild vergrößert das Bild
Wärmedämmung auf dem Dach (Quelle: Bundesregierung)
Das Niedrigenergiehaus im Bestand
Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen
Der Begriff 'Niedrigenergiehaus' ist weder gesetzlich geschützt noch amtlich definiert. Ein Haus verdient ihn nur dann wirklich, wenn die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 um mindestens 30% unterschritten werden, bzw. nach EnEV 2009 um 20%, 40% oder 60%. Das ist auch bei der Sanierung von Altbauten möglich. Die Energieeinsparverordnung 2009 tritt ab dem 01.10.2009 in Kraft und löst damit die bisher bestehende EnEV 2007 ab.

Die EnEV gilt nicht nur für den Neubau. Auch wenn bei Altbauten umfangreichere Sanierungen durchgeführt werden, schreibt sie einen Mindeststandard vor: Die wärmetechnischen Eigenschaften ('Wärmedurchgangskoeffizient' oder 'U-Wert') der erneuerten Bauteile dürfen bestimmte Werte nicht überschreiten. Solche bauteilbezogenen Grenzwerte gibt es für die Außenwände und Fenster ebenso wie für Dach, Kellerdecke und Gebäudesohle.

Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt es sich, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen: die Mehrkosten im Vergleich zum ohnehin nötigen Aufwand sind meist gering und amortisieren sich durch die eingesparten Heizkosten relativ schnell. Die Wohnqualität verbessert sich und Sie sind gegen künftige Energiepreissteigerungen 'versichert'.

Egal, ob Sie zwischen oder unter den Dachsparren dämmen, ob ein 'Wärmedämmverbundsystem' aufgebracht oder eine Kerndämmung in den Hohlraum eines zweischaligen Mauerwerks eingebracht wird - für jedes Bauteil bzw. jede Konstruktion gibt es die optimale Dämmvariante. Nutzen Sie unseren Beratungsservice!

Nutzen Sie auch die staatlichen Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite im Rahmen der Weiterführung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes zusammen mit dem KfW-Programm 'Wohnraum Modernisieren ÖKO PLUS' unter neuen Namen: das KfW-Programm 'Energieeffizient Sanieren'.

Das Programm 'Energieeffizient Sanieren' fördert die Durchführung einzelner Maßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen zur Energieeinsparung (Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Lüftungsanlage, Erneuerung der Fenster) oder das Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards, um durch die Sanierung den CO2-Ausstoß bestehender Wohngebäude zu mindern.

Hier die wichtigsten Änderungen seit April 2009 im Überblick:

Seit April 2009 ist mit diesem Programm neben der Sanierung auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig. Die Förderung wird unter Beibehaltung der technischen Mindestanforderungen umgestellt von
  • Kategorie A (Neubau-Niveau) auf 'Sanierung zum KfW-Effizienzhaus' bzw.
  • Kategorie B (Maßnahmenpakete) auf 'Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen'.
Zudem wird der Förderhöchstbetrag für 'Sanierung zum KfW-Effizienzhaus' auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben sowie ein einheitliches Baujahr für förderfähige Gebäude bestimmt: Vor dem 01.01.1995 muss für das zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Sachverständige sind seit April 2009 nur noch bei der 'Sanierung zum KfW-Effizienzhaus' hinzuzuziehen.

 
Diese Information drucken
 © 2012 GERTEC |
 SITEMAP |
 SUCHE |
 KONTAKT |